Jetzt ist die Entscheidung um Lilly Becker gefallen!
Die Teilnahme der Dschungelcamp-Kandidatin 2025 stand auf der Kippe, da ein wichtiger Gerichtstermin mit ihrem Aufenthalt im australischen Busch kollidierte.
Die Kandidaten von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ reisen zwischen dem 15. und 19. Januar nach Australien. Ursprünglich hätte Lilly Becker am 22. Januar vor dem Münchner Landgericht im Prozess gegen ihren Ex-Partner Pierre Uebelhack erscheinen müssen.
Doch nun die Erleichterung: Der Gerichtstermin wurde verschoben! Die Verhandlung findet jetzt am Mittwoch, den 26. Februar 2025, im Münchner Justizpalast statt. Lilly kann also wie geplant am Dschungelcamp teilnehmen und danach ihre juristischen Angelegenheiten regeln.

Kein einschalten per Video erlaubt
Das bestätigte das Landgericht München. Mit einer klaren Ansage des Richters: Beide Parteien müssen persönlich vor Gericht erscheinen!
Der Prozess war ursprünglich für den 22. Januar angesetzt – ein Datum, an dem Lilly Becker bereits in Australien sein wird. Ihre Anwälte versuchten, eine Ausnahme zu erwirken und schlugen vor, sie per Videoschalte zuzuschalten. Doch der Antrag wurde abgelehnt!
Darlehen oder Schenkung?
Hintergrund des Streits: Pierre Uebelhack fordert von Lilly Becker die Rückzahlung angeblicher Darlehen in Höhe von 154.733 Euro und 27.961 Euro, die er ihr während ihrer Beziehung von Herbst 2018 bis Anfang 2021 gewährt haben will. Zusätzlich verlangt er Zinsen (32.248,19 Euro) sowie Anwaltskosten (3.311,18 Euro).
Lilly Beckers Anwälte hingegen behaupten, dass es sich bei diesen Zahlungen um Schenkungen und nicht um Darlehen gehandelt habe.
Für ihre Teilnahme am Dschungelcamp soll Becker eine Gage von mindestens 300.000 Euro erhalten – die höchste der diesjährigen Staffel. Im Falle eines Sieges käme ein zusätzlicher Bonus von 100.000 Euro hinzu.