WhatsApp ist längst ein unverzichtbares Kommunikationsmittel, doch immer wieder beschäftigen sich auch Gerichte mit Fragen rund um den Messenger. In Deutschland sind mehrere interessante, teils kuriose Urteile gefallen, die aufzeigen, was über WhatsApp erlaubt ist und was nicht.
1. OLG Frankfurt am Main: Verbreitung von strafbaren Inhalten in geschlossenen WhatsApp-Gruppen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: Ws 171/23, 1 Ws 174-178/23) befasste sich mit dem „Itiotentreff“-Chat, in dem Polizeibeamte rassistische und volksverhetzende Inhalte teilten. Das Gericht entschied jedoch, dass keine strafbare „Verbreitung“ vorlag, da es sich um geschlossene Gruppen handelte. Nur wenn die Inhalte über die Gruppe hinaus verbreitet werden, liegt eine strafbare Handlung vor.
2. Bundesarbeitsgericht: Beleidigung des Chefs in einer WhatsApp-Gruppe kann Kündigung nach sich ziehen
Ein Arbeitnehmer, der in einer privaten WhatsApp-Gruppe regelmäßig beleidigende, rassistische und gewaltverherrlichende Kommentare über seine Vorgesetzten abließ, wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt. Auch wenn die ersten Instanzen dem Arbeitnehmer Recht gaben, entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine fristlose Kündigung zulässig ist, wenn Inhalte aus geschlossenen Gruppen öffentlich werden und damit den Arbeitgeber erreichen. Es wurde betont, dass eine WhatsApp-Gruppe nicht automatisch als privater Raum geschützt ist.
3. OLG Frankfurt am Main: Scheidungsantrag per WhatsApp nicht wirksam zugestellt
Ein Scheidungsfall zwischen einem Kanadier und einer Deutschen beschäftigte das OLG Frankfurt am Main. Der Scheidungsantrag war von der kanadischen Bevollmächtigten per WhatsApp an die Frau gesendet worden. Das Gericht entschied jedoch, dass eine solche Zustellung nicht wirksam ist, da WhatsApp keine schriftliche Zustellung im rechtlichen Sinne ermöglicht. Dies führte dazu, dass das Scheidungsurteil in Deutschland nicht anerkannt wurde.
Fazit:
WhatsApp ist kein rechtsfreier Raum, und juristische Auseinandersetzungen rund um die Nutzung des Messengers werden immer häufiger. Ob es um Beleidigungen, private Kommunikation oder rechtliche Zustellungen geht, Nutzer müssen sich bewusst sein, dass auch über WhatsApp gesetzliche Grenzen existieren.