Lauchhammer (Brandenburg) – Er gab sein Leben für unsere Sicherheit: Oberkommissar Maximilian Stoppa (32) kam bei einem tragischen Einsatz ums Leben, als er von einem Autodieb überfahren wurde. Heute wurde ihm im ganzen Land mit einer besonderen Gedenkaktion gedacht.
Am Dienstag um 11:24 Uhr, genau eine Woche nach dem tragischen Vorfall, versammelten sich Polizeikollegen am abgesperrten Tatort, um Max zu gedenken. Etwa 80 Beamte waren anwesend, begleitet von Musikern, die mit ihren Blechblasinstrumenten die Zeremonie gestalteten. In vielen Gesichtern waren die Tränen zu sehen, andere konnten die fassungslosigkeit noch immer nicht überwinden.
Ein Funkspruch an alle Polizisten.
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Kurz vor der Trauerfeier ereignete sich eine besondere Aktion. Per Funkspruch wurden alle Polizisten in Sachsen und Brandenburg informiert, dass in zwei Minuten eine Gedenkminute für Max abgehalten werden würde. Dies gab ihnen Zeit, sich darauf vorzubereiten, etwa indem sie ihre Streifenwagen an den Straßenrand fuhren.
Kurze Zeit später kam ein weiterer Funkspruch: „Jetzt beginnt die Gedenkminute.“ Es trat absolute Stille ein.

Die Polizisten legten vor Ort nacheinander weiße Rosen nieder, während Musiker ein abschließendes Stück spielten. Für Max wurde die Melodie „Der gute Kamerad“ von Ludwig Uhland (1809) gespielt – ein weit verbreitetes Trauerlied, das oft für Soldaten und Einsatzkräfte gespielt wird.
Im Anschluss hatten auch andere Trauernde die Möglichkeit, an die Unfallstelle zu treten. Unter ihnen war ein Zeuge, der das tragische Ereignis zufällig miterlebte. Er erzählte gegenüber BILD: „Ich sah den Polizisten durch die Luft fliegen. Diese Bilder verfolgen mich, ich kann kaum noch schlafen.“ Der Zeuge ist sich sicher: „Es war eindeutig Mord.“

Auch in Dresden, Leipzig und anderen Regionen Deutschlands zollten Polizisten dem verstorbenen Max ihren Respekt.

Große Spendenbereitschaft nach dem Tod von Maximilian Stoppa
Maximilian Stoppa hinterlässt eine Tochter und eine Partnerin. Zur Unterstützung seiner Familie wurde eine beeindruckende Spendensumme von 300.000 Euro gesammelt. Da das Paar nicht verheiratet war, hat seine Freundin leider keinen Anspruch auf Witwenrente, Unfallentschädigung oder Unterhaltszahlungen – trotz der gemeinsamen Tochter.
„Regelungen wie diese, dass nur die Ehefrau in solchen Fällen versorgt wird, entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen“, erklärt Jan Krumlovsky (43), Vorsitzender der GdP Sachsen. „Deshalb habe ich den Innenminister von Sachsen gebeten, eine Regelung zugunsten der Lebensgefährtin zu treffen. Ein solches Signal wäre von großer Bedeutung.“
