Die angekündigte Wende in der Migrationspolitik nimmt Form an!
CDU-Chef Friedrich Merz setzt um, was die Mehrheit der Bürger fordert: eine deutliche Begrenzung der irregulären Migration.
Nach den Sondierungsgesprächen mit SPD und CSU machte Merz klare Ansagen: Die neue Regierung werde „bereits am ersten Tag die Grenzkontrollen erheblich ausweiten“ und dabei „auch Zurückweisungen bei Asylgesuchen“ vornehmen.
Im gemeinsamen Ergebnispapier heißt es dazu: „Zurückweisungen an den Staatsgrenzen: In enger Abstimmung mit unseren europäischen Partnern werden wir an den gemeinsamen Grenzen Zurückweisungen auch bei Asylgesuchen durchführen. Unser Ziel ist es, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln die irreguläre Migration deutlich zu reduzieren.“
Ein entscheidender Punkt ist die Formulierung „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“. Rechtlich könnte Deutschland sich auf Artikel 16a des Grundgesetzes berufen und alle Migranten zurückweisen, die aus einem sicheren Drittstaat wie Österreich, Frankreich oder Polen einreisen und Asyl beantragen. Dennoch setzt Deutschland auf Kooperation innerhalb der EU – mit dem Ziel eines Domino-Effekts: Wenn alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen handeln und Migranten trotz Asylgesuchs zurückweisen, könnte die Migrationsbewegung spürbar eingedämmt werden.
Neue Beschlüsse zur Migration: Das ändert sich jetzt
Die Aufnahmeprogramme für Afghanen sollen eingestellt, während Abschiebeflüge nach Syrien und Afghanistan verstärkt und beschleunigt werden.
Die Bundespolizei erhält die Befugnis, eine Ausreisehaft für ausreisepflichtige Migranten anzuordnen, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber konsequent durchzusetzen.
CSU-Chef Markus Söder zeigte sich optimistisch, dass die beschlossenen Maßnahmen „die irreguläre Migration“ wirksam eindämmen werden.
Union und SPD erzielten zudem weitere Einigungen – die zentralen Punkte im Überblick:
Lockerung der Schuldenbremse für die Bundeswehr: Laut Beschluss sollen Verteidigungsausgaben in Höhe von einem Prozent des BIP innerhalb der grundgesetzlichen Schuldenbremse erfasst werden. Zusätzliche Verteidigungsausgaben bleiben von der Schuldenbremse unberührt.
Milliardenschweres Infrastrukturprogramm: Ein Sondervermögen Infrastruktur mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren soll geschaffen werden. Dieses Budget dient gezielten Investitionen in die marode Infrastruktur, insbesondere in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, Modernisierungen im Gesundheitswesen sowie Investitionen in die Energieversorgung.

Energiekosten im Griff behalten
Energiepreise sollen sinken – Entlastung für die Industrie
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken, sollen die Energiepreise gesenkt werden. Geplant ist eine Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sowie eine Halbierung der Übertragungsnetzentgelte. Diese Maßnahmen sollen eine Entlastung von mindestens fünf Cent pro kWh bringen. Das übergeordnete Ziel: dauerhaft niedrige, planbare und international wettbewerbsfähige Energiekosten.
Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Auch die Gastronomie soll profitieren: Die Umsatzsteuer für Speisen wird dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt – statt der bisherigen 19 Prozent. Dies soll der Branche langfristige Planungssicherheit geben und wirtschaftliche Stabilität fördern.
Neues Modell für Grundsicherung – Bürgergeld wird reformiert
Das Bürgergeld wird durch eine neue Grundsicherung ersetzt, die stärker auf Arbeitsvermittlung ausgerichtet ist. Für Erwerbsfähige gilt künftig der Vermittlungsvorrang – das bedeutet, dass sie so schnell wie möglich in Arbeit gebracht werden sollen. Zudem werden Mitwirkungspflichten und Sanktionen verschärft: Wer wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Sozialleistungsmissbrauch, sowohl im Inland als auch durch im Ausland lebende Personen, soll konsequent unterbunden werden.
Aktivrente: Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Rente mit 67 bleibt bestehen. Allerdings sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver zu machen. Mit der neuen „Aktivrente“ bleibt das Gehalt für Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.