In Deutschland ist die Hundesteuer Pflicht für alle Hundebesitzer. Doch in Hilden sorgt ein besonders strenger Fall für Aufsehen.
Dort soll ein Mann Hundesteuer zahlen, obwohl er gar keinen Hund besitzt. Seit Februar 2021 fordert die Stadt Hilden von Marianus Krall (57) rückwirkend für vier Jahre die Abgabe für zwei Hunde – insgesamt 1254 Euro. Nun muss sich das Verwaltungsgericht mit dem kuriosen Fall befassen.
Skurrile Forderung: Was steckt dahinter?
Marianus Kralls Facebook-Profil sorgte für Verwirrung. Dort teilte er Bilder von vier Hunden: dem Labrador seiner Tochter, dem Mischling einer Freundin, dem Hund eines Bekannten und dem Tier seines Nachbarn. Letzteren betreute Krall, während dessen Besitzer im Krankenhaus war. Alle vier Tiere gehörten anderen Personen, die ordnungsgemäß die Hundesteuer entrichteten.

Die Facebook-Posts blieben den aufmerksamen Beobachtern im Rathaus nicht verborgen.
Bürgermeister Claus Pommer (55, CDU) erklärt gegenüber Thepik.de: „Es gibt eindeutige Nachweise, dass sich in Herrn Kralls Haushalt Hunde aufgehalten haben. Unter anderem hat Herr Krall in den sozialen Netzwerken – öffentlich und für alle Nutzer sichtbar – darüber berichtet, einen neuen Pflegehund aufgenommen zu haben. Diese Beiträge und Fotos wurden bereits Anfang 2021 registriert.“

Die Stadtverwaltung übersandte Krall Fragebögen zu zwei registrierten Hunden. Er hielt dies zunächst für einen Scherz und erklärte: „Ich habe darauf hingewiesen, dass ich die Formulare nicht ausfüllen kann, da ich keine Hunde besitze. Aus Spaß schrieb ich auf das eine Formular ‚Fata‘ und auf das andere ‚Morgana‘.“

Das Amt zeigte sich wenig erfreut über die fehlende Rückmeldung von Krall und kontaktierte ihn erneut. Doch er reagierte nicht – seine Frau befand sich in ihren letzten Lebensstunden. Im Februar 2022 erhielt Krall erneut Post. Bürgermeister Pommer erklärte: „Da sämtliche Schreiben und Anhörungen unbeantwortet blieben, wurde am 31.01.2022 auf Grundlage einer Schätzung der Steuerbescheid erlassen.“
Kein Erfolg: Widerspruch abgelehnt
Marianus Krall kontaktierte daraufhin mehrfach das Amt, bat um einen Rückruf, um klarzustellen, dass er keine Hunde besitzt. Zudem reichte er fristgerecht einen Widerspruch per E-Mail ein und erhielt eine Eingangsbestätigung.
Dennoch erkennt die Stadt den Widerspruch nicht an. Bürgermeister Pommer erklärt: „Der im Februar per E-Mail eingereichte Widerspruch wurde nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung mit Bescheid vom 29.06.2022 als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.“
Der Grund ist eine fehlende elektronische Unterschrift.

Keine Hunde, aber trotzdem zahlungspflichtig
Mittlerweile hat auch die Stadt bestätigt, dass Krall keine Hunde besitzt. Dennoch soll er weiterhin zahlen. Bürgermeister Pommer erklärt: „Die Angabe der tatsächlichen Hundehalter erfolgte erst Ende Juni 2022 – also rund vier Monate nach Ablauf der Widerspruchsfrist des Schätzbescheids und zeitgleich mit dem Erlass des Widerspruchsbescheids.“
Immerhin: Ab dem 1. Juli 2022 sollte Krall keine Hundesteuer mehr für Tiere zahlen müssen, die er nie besaß. Ob er jedoch für die vier Jahre davor tatsächlich zur Kasse gebeten wird, entscheidet das Verwaltungsgericht am 28. März.