Trotz starker Schmerzen nach Hause geschickt – jetzt klagt Patientin gegen Uniklinikum
Magdeburg (Sachsen-Anhalt) – Unerträgliche Schmerzen trieben Kathrin Hagenah (51) in die Notaufnahme der Uniklinik Magdeburg. Auf ärztlichen Rat suchte sie dringend Hilfe – doch stattdessen wurde sie ohne gründliche Untersuchung wieder nach Hause geschickt. Mit schwerwiegenden Folgen.
Der Fall sorgt nun für juristische Aufarbeitung in Sachsen-Anhalt.
„Ich konnte mein linkes Auge nicht mehr öffnen“
Am 14. Januar 2024 litt die Integrationshelferin aus Oschersleben unter heftigen Kopfschmerzen. „Der Schmerz saß direkt hinter meinem linken Auge“, berichtet sie. In der Helios Bördeklinik in ihrer Heimatstadt verabreichten ihr Ärzte zunächst ein Schmerzmittel – doch das reichte nicht.
Die Empfehlung der Mediziner: sofortige Weiterfahrt in die Notaufnahme des Uniklinikums Magdeburg, da vor Ort kein Augenarzt oder Neurologe im Dienst war.
Dort angekommen, hoffte sie auf Hilfe – doch stattdessen wurde sie wieder nach Hause geschickt. Der diensthabende Arzt vermutete Migräne.
Was als Routinebesuch in der Notaufnahme begann, beschäftigt nun Gerichte – denn die Symptome waren schwerwiegender als angenommen. Die Patientin klagt, spricht von „Horror-Schmerzen“ und will nun Gerechtigkeit.

„Ich konnte mein linkes Auge nicht mehr öffnen – und wurde einfach weggeschickt“
Kathrin Hagenah (51) erinnert sich an den dramatischen Moment: „Mein linkes Auge war so stark zugeschwollen, dass ich es nicht mehr öffnen konnte. Aus Schutz trug ich eine Sonnenbrille.“
Notfall übersehen – Arzt schickt Patientin nach Hause
In der Notaufnahme sah sich der diensthabende Arzt ihr Auge kurz an – doch was er dann sagte, sorgt bis heute für Entsetzen: „Sie wissen, dass Ihre Pupille geweitet ist? Das ist Migräne.“
Hagenah widersprach, berichtete, dass Ärzte der Börde-Klinik ein MRT empfohlen hätten. Doch der Arzt blieb bei seiner Einschätzung: „Wir können nicht einfach ein MRT machen. Sie haben eine Migräne. Dafür bekommen Sie bei uns eine Infusion.“
Auf dem Behandlungsbogen hinterließ der Notarzt lediglich den Vermerk: „Aktuell keine Symptomatik. Keine Schmerzen.“ – kein Name, keine Unterschrift. Dann ließ er die Patientin offenbar einfach stehen.

„Ich war geschockt. Die Schmerzen wurden immer unerträglicher“, berichtet Kathrin Hagenah. Zwei Tage später suchte sie schließlich einen Augenspezialisten in Halberstadt auf – mit einer dramatischen Diagnose: Ein akuter Glaukomanfall. Dabei steigt der Augeninnendruck plötzlich stark an und kann innerhalb weniger Stunden irreversible Schäden am Sehnerv verursachen.
Keine Migräne – sondern ein gefährlicher Augen-Notfall
Statt harmloser Kopfschmerzen litt Hagenah an einem hochkritischen Glaukom. Der gemessene Augendruck lag bei alarmierenden 60 mmHg – normal wären 18 bis 20.
„Ihr Auge ist bereits geschädigt“, teilte ihr der Augenarzt mit. Um den Druck zu senken, musste er sofort per Laser ein Loch in das betroffene Auge brennen – ein drastischer Eingriff, um bleibende Schäden zu verhindern. Ob langfristige Folgen auftreten, ist derzeit noch unklar.

Warum der Notarzt auf dem Behandlungsbogen nicht einmal seinen Namen vermerkte, ist für Rechtsanwalt Dr. Mario Müller ein klarer Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht.
Auf Anfrage stellte Ögelin Düzel, Pressesprecherin der Universitätsklinik Magdeburg, klar: „Jeder Patient, der in unserer Notaufnahme behandelt wurde, erhält bei Entlassung einen elektronisch erstellten Entlassungsbrief. Dieser ist vom behandelnden Arzt unterzeichnet und mit einem Klinikstempel versehen.“
Klage gegen Uniklinik eingereicht
Im Fall der Patientin Hagenah fehlte jedoch genau das: weder Unterschrift noch Stempel waren auf dem Entlassungsbrief zu finden. Rechtsanwalt Müller hat daraufhin Klage eingereicht und fordert für seine Mandantin 3.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Erfolgsaussichten stehen nicht schlecht – eine medizinische Gutachterin kam bereits zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.