
Warum Nancy Faeser die AfD-Einstufung plötzlich ohne fachliche Prüfung veröffentlichte
In Berlin sorgt eine Entscheidung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für Aufsehen: Kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit gab sie die Entscheidung des Verfassungsschutzes zur AfD („gesichert rechtsextremistisch“) bekannt und das im Alleingang. Besonders brisant: Die Veröffentlichung erfolgte ohne die angekündigte fachliche Prüfung und in einem beispiellosen Eiltempo, wie Sicherheitskreise bestätigten.
Faesers Umfeld betont, sie habe stets erklärt, das Gutachten zur AfD „sobald es vorliegt“ ohne politische Einflussnahme zu veröffentlichen. Genau das habe sie auch getan doch ist diese Darstellung wirklich zutreffend?
Faktencheck: Hatte Faeser die Prüfung nicht versprochen?
Tatsache ist, dass Faeser bis zur plötzlichen und schnellen Bekanntgabe der Verfassungsschutz-Entscheidung ein völlig anderes Bild zeichnen ließ.
So erklärte ihr Ministerium (BMI) noch am 16. April in einer Regierungspressekonferenz, dass das AfD-Gutachten, welches ursprünglich bis Ende 2024 vorliegen sollte, zunächst einer fachlichen Prüfung unterzogen werde. Auf die Frage nach dem ausstehenden Bericht erklärte eine Sprecherin von Faeser damals:
„Sobald uns das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorliegt, werden wir es fachlich prüfen.“
Auch auf eine erneute Nachfrage versicherte die Sprecherin: „Wir werden das Gutachten eingehend prüfen, sobald es in unserem Ministerium vorliegt.“
Widerspruch in Faesers Vorgehen
Nur 14 Tage später jedoch wurde die Entscheidung des Verfassungsschutzes ohne jegliche fachliche Prüfung publik gemacht ein Schritt, der zu vielen Fragen führt. Denn das Ministerium hatte zuvor klar signalisiert, dass das Gutachten einer detaillierten Prüfung unterzogen werden sollte, bevor es veröffentlicht wird. Warum die Ministerin dann plötzlich das genaue Gegenteil entschied, bleibt unklar.
Der Hintergrund: Faesers Amtszeit neigt sich dem Ende zu
Es steht fest, dass Nancy Faeser nur noch bis Dienstag Innenministerin bleiben wird. Danach übernimmt der CSU-Politiker Alexander Dobrindt das Amt. Hätte Faeser das Gutachten tatsächlich fachlich prüfen lassen, hätte dies möglicherweise dazu geführt, dass die Entscheidung des Verfassungsschutzes nicht so schnell öffentlich gemacht worden wäre.

Politische Aufregung: Union fordert Aufklärung von Faeser
Die Union zeigt sich empört und fordert von Innenministerin Nancy Faeser eine rasche Klärung. Sicherheits- und Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter (CDU) äußerte sich gegenüber Thepik.de mit deutlichen Worten: „Frau Faeser muss in dieser heiklen Angelegenheit dringend aufklären, was wirklich passiert ist. Warum wurde das Gutachten, entgegen der Zusage ihrer Sprecherin, nicht gründlich geprüft?“
Faesers blitzschnelle Entscheidung – Einblicke in den Ablauf
Besonders bemerkenswert ist die Art und Weise, wie Faeser die Veröffentlichung des brisanten Dokuments vorantrieb, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt nur noch als geschäftsführende Ministerin im Amt war. Ihre Entscheidung, das Papier zu veröffentlichen, fiel scheinbar ohne große Bedenkzeit.
► Montag: Das 1.100 Seiten umfassende Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, gelangt an die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ im Bundesinnenministerium.
► Dienstag: Erst an diesem Tag wird Faeser erstmals über das Gutachten informiert.
► Mittwoch: Der Bericht erreicht die Ministerin, und noch am gleichen Tag trifft sie die Entscheidung: Veröffentlichung ohne Prüfung! Am Freitag, 2. Mai, geht das Gutachten öffentlich.
Die Ministerin begründete ihre Entscheidung mit der Absicht, eine Wiederholung der Verzögerungen wie bei früheren Verfahren zu vermeiden, etwa im Fall des NPD-Verbotsverfahrens (2013-2017) oder anderen AfD-Gutachten. Ihr vorrangiges Ziel war es, dem Vorwurf politischer Einflussnahme entgegenzuwirken.
Sprecherin von Faeser äußert sich zum Sinneswandel
Woher kam der plötzliche Sinneswandel bei Faeser? Ein Sprecher des Ministeriums gab gegenüber Thepik.de Auskunft:
„Das Gutachten lag dem Bundesministerium des Innern (BMI) seit Montag, dem 28. April 2025, vor und deckt den Zeitraum vom 22. Februar bis 25. April 2025 ab. Zu dem Zeitpunkt der Regierungspressekonferenz war weder das Gutachten noch eine Entscheidung der Ministerin bereits getroffen.“
Doch die Sprecherin hatte bereits am 16. April, also zwei Wochen vor dem Sinneswandel, öffentlich erklärt: „Sobald uns das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorliegt, werden wir es fachlich prüfen.“