
TF Wickeltechnik meldet Insolvenz an Geschäftsbetrieb läuft weiter
Der Spezialmaschinenbauer TF Wickeltechnik aus Neulingen hat Insolvenz angemeldet. Das international tätige Unternehmen beliefert rund 500 Kunden in 30 Ländern mit automatisierten Produktionslösungen. Trotz des Insolvenzantrags bleibt der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrechterhalten, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht.
Insolvenzverfahren: Löhne gesichert, Sanierungsoptionen in Prüfung
Das Amtsgericht Pforzheim hat Tobias Hirte von der Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gemeinsam mit seinem Team analysiert Hirte die finanzielle Lage des Unternehmens und prüft Möglichkeiten zur Sanierung und Restrukturierung. Ziel sei es, das Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Löhne der elf Mitarbeitenden sind durch das Insolvenzgeld bis Ende Juli gesichert.
Gründe für die Insolvenz: Auftragsrückgänge und Investitionsflaute
Die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ist nach Angaben von Geschäftsführer Markus Weißenberger auf die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie auf geopolitische Unsicherheiten zurückzuführen. Diese hätten zu steigenden Kosten, Auftragsrückgängen und einer zurückhaltenden Investitionsbereitschaft in vielen Branchen geführt.
Bereits jetzt laufen Gespräche mit potenziellen Investoren. Eine Übernahme durch einen Investor oder die Eingliederung in eine Unternehmensgruppe gilt als mögliche Lösung zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens.
3 Fakten zum Stand des Verfahrens:
Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter.
Löhne sind bis Ende Juli über Insolvenzgeld abgesichert.
Investorengespräche zur Sanierung des Unternehmens laufen.

Ablauf eines Insolvenzverfahrens einfach erklärt:
1. Eröffnung des Verfahrens
Nach Eingang eines Insolvenzantrags entweder durch das Unternehmen selbst oder durch einen Gläubiger prüft das zuständige Insolvenzgericht, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Wird das Verfahren eröffnet, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der die Geschäftsführung übernimmt und das Vermögen des Unternehmens sichert.
2. Verwertung des Vermögens & Gläubigerbefriedigung
Das vorhandene Vermögen wird verwertet, um die Gläubiger möglichst gerecht zu befriedigen. Die Auszahlungen erfolgen nach gesetzlich geregelter Rangfolge vorrangig behandelt werden z. B. Lohnforderungen der Mitarbeiter und Steuerschulden.
3. Ausgang: Sanierung oder Abwicklung
Das Verfahren endet entweder mit der Liquidation, also der endgültigen Auflösung des Unternehmens, oder – bei positiver Perspektive mit einer Sanierung. Diese kann etwa durch einen Insolvenzplan erfolgen, mit dem das Unternehmen umstrukturiert und weitergeführt wird.
Zwei aktuelle Beispiele aus der Wirtschaft:
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Ein deutscher Papierhersteller musste nach gescheiterter Sanierung alle Mitarbeitenden entlassen für das Unternehmen gibt es keine Rettung mehr.
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Ein Reiseveranstalter meldete ebenfalls Insolvenz an und musste sämtliche Reisen absagen. Kunden können jedoch mit Rückerstattungen für bereits gebuchte Touren rechnen.