Frankreich schafft Voraussetzungen für Recht auf Sterbehilfe: Gesetzentwurf wird gebilligt
Die französische Nationalversammlung hat einen wichtigen Schritt für das Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen getan. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 305 zu 199 Stimmen für den Gesetzentwurf, der nun an den Senat weitergeleitet wird. Laut dem verabschiedeten Text sollen sterbenskranke Menschen, die bei vollem Bewusstsein sind, das Recht haben, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Der Abgeordnete Olivier Falorni aus dem Regierungslager betonte vor der Abstimmung, dass der Text ausbalanciert sei und sehr strenge Kriterien enthalte. In Frankreich ist aktive Sterbehilfe derzeit verboten. Präsident Emmanuel Macron hatte zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine gesellschaftliche Debatte und eine Neuregelung gefordert.
Aufgrund der Bedenken einiger Abgeordneter wurde das Gesetz in zwei Teile geteilt. Ein zweiter Text zur Ausweitung der Palliativpflege wurde einstimmig verabschiedet.
Laut des Gesetzentwurfs müssen Patienten schwer und unheilbar erkrankt sein, sich im fortgeschrittenen oder Endstadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden, um Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können. Im Allgemeinen soll der Patient das von einem Arzt verschriebene, tödliche Mittel selbst einnehmen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, soll auch ein Arzt oder Pfleger das Mittel verabreichen dürfen. An der Entscheidung sollen mehrere Personen beteiligt sein.
Kritiker des Gesetzes warnen davor, dass die Neuregelung psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könnte, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Der vom rechten Lager dominierte Senat kann das Gesetz noch überarbeiten. Es wird voraussichtlich Anfang 2026 wieder an die Nationalversammlung zurückgeleitet.