
München-Der Fall um Hündin Bella sorgt weiter für Aufsehen. Doch nun gibt es eine vorläufige Entscheidung zugunsten des Tieres: Bella muss nicht zu ihrer früheren Halterin zurück, die sie offenbar über Wochen hinweg vernachlässigte.
Anfang Februar schlugen Nachbarn Alarm, nachdem sie das abgemagerte Tier entdeckten. Die gerade einmal sechs Monate alte Vizsla-Hündin war in einem alarmierenden Zustand völlig unterernährt, nur noch Haut und Knochen.
Die damalige Besitzerin schockierte mit einer bizarren Erklärung: „Ich wollte, dass sie klein bleibt“, sagte sie gegenüber den Behörden. Einen Tierarzt hatte sie nie aufgesucht.
Nun bleibt Bella zunächst in der Obhut des Tierschutzes und ist damit vorerst in Sicherheit.
Jagdhündin war bis auf die Knochen abgemagert
Das Veterinäramt entzog der Halterin das Tier zu Recht: Laut dem Tierschutzverein, der Bella anschließend aufnahm, war ihr Zustand so kritisch, dass selbst wenige Tage Verzögerung oder eine einfache Durchfallerkrankung lebensbedrohlich gewesen wären.

Doch die frühere Halterin akzeptierte die Entscheidung nicht sie zog vor Gericht und erhielt am 20. Mai tatsächlich Recht. Das Urteil: Bella sollte an ihre Besitzerin zurückgegeben werden, obwohl sie zuvor stark vernachlässigt worden war. Dabei hatte die Hündin im Tierheim unter liebevoller Pflege inzwischen wieder ein gesundes Gewicht von 20 Kilogramm erreicht.
Nun jedoch die Wende: Wie der Tierschutzverein München mitteilt, bleibt Bella vorerst im Tierheim. Grund ist eine Beschwerde, die die Landesanwaltschaft gegen das Urteil eingelegt hat das berichtet der „Münchner Merkur“. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Hündin damit in sicherer Obhut.
Amtstierärzte stellen Eignung der Halterin ernsthaft infrage
Der Hintergrund: Laut Behörden bestehen bei den Amtstierärzten weiterhin erhebliche Zweifel daran, ob die Halterin zu einer verantwortungsvollen und artgerechten Hundehaltung überhaupt in der Lage ist. Die ursprünglich für den 3. Juni angesetzte Rückgabe von Bella wurde daher nicht vollzogen.