
Rückruf bei Rewe und Kaufland: Schadstoffe in Verpackung Popz-Mikrowellenpopcorn betroffen
Popcorn ist für viele ein Muss beim gemütlichen Filmabend zu Hause doch wer kürzlich zu Popz-Mikrowellenpopcorn gegriffen hat, sollte jetzt genau hinschauen: Der Hersteller ruft mehrere Sorten seiner Produkte vorsorglich zurück.
Rückruf wegen Schadstoffbelastung der Verpackung
Bei internen Qualitätskontrollen wurden erhöhte Werte an potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen in der Verpackung einiger Chargen festgestellt. Konkret geht es um die PFOA-Vorläuferverbindungen 8:2 FTOH und 10:2 FTHO zwei chemische Verbindungen, die im Körper zu Perfluoroctansäure (PFOA) abgebaut werden können. PFOA ist in der EU verboten, da es mit gesundheitlichen Risiken wie erhöhten Cholesterinwerten, Leber und Nierenschäden sowie bestimmten Krebsarten in Verbindung gebracht wird.
Laut Hersteller ist das Popcorn selbst nicht verunreinigt, der Rückruf erfolgt dennoch aus reiner Vorsicht.
Diese Produkte sind betroffen:
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Popz Mikrowellenpopcorn Sweet
Barcode: 5706516031525
MHD: 05/2026
Charge: L134 -
Popz Mikrowellenpopcorn Salted
Barcode: 5706516031501
MHD: 04/2026
Charge: L103 -
Popz Mikrowellenpopcorn Sweet & Salty
Barcode: 5706516031426
MHD: 05/2026
Charge: L134 -
Popz Mikrowellenpopcorn Caramel
Barcode: 5706516031617
MHD: 05/2026
Charge: L134
Die betroffenen Produkte wurden unter anderem bei Rewe und Kaufland verkauft. Andere Sorten oder Chargen sind nicht betroffen.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Kunden können betroffene Produkte in ihrer Verkaufsstelle zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet auch ohne Kassenbon.
Für Rückfragen steht der Kundenservice des Herstellers per E-Mail zur Verfügung: qualitaet@genuport.de