Hannover – Sein angestammter Platz ist die Richterbank, doch künftig könnte Thomas N. (63) auf der Anklagebank sitzen. Auf seinen privaten Datenträgern sollen Ermittler rund 1,7 Millionen Dateien mit schwerem sexuellem Kindesmissbrauch sichergestellt haben. Es dürfte sich um einen der größten Einzelfunde in Niedersachsen handeln.

Gegen den in Thüringen tätigen Richter hat die Staatsanwaltschaft Hannover nun Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhoben (Az: 8563 Js 67 668/23). Beim Landgericht Hannover ist die Anklageschrift eingegangen, wie auf Nachfrage bestätigt wurde. „Die Kammer prüft derzeit, ob das Hauptverfahren eröffnet wird“, erklärte Sprecher Eike Kassebaum.

Der Angeklagte im Porträt

Im August 2024 durchsuchten Ermittler die Wohnung des Juristen, der auch als SPD-Funktionär aktiv war, unter anderem in Hannover. Dabei sollen zahlreiche Bilder und Videos beschlagnahmt worden sein, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zeigen sollen. Die immense Dateimenge soll sich über annähernd 40 Festplatten, USB-Sticks und Laptops erstreckt haben.

Wie Recherchen ergaben, war Richter Thomas N., der seinen Wohnsitz in Niedersachsen hat, über viele Jahre in diversen SPD-Gremien vertreten. Zudem kandidierte er für den Thüringer Landtag. Zuletzt gehörte er der Bundesschiedskommission der Sozialdemokraten an, dem höchsten innerparteilichen Schiedsgericht. Als Richter war er unter anderem am Thüringer Verfassungsgerichtshof tätig.

Schlag gegen pädokriminelles Netzwerk

Von der mutmaßlichen Doppelexistenz des Richters hatten weder Arbeitskollegen noch Parteifreunde offenbar Kenntnis. Erst nachdem ein international agierendes pädokriminelles Netzwerk zerschlagen worden war, führte eine Spur zu dem 63-Jährigen.

Ob der Richter angesichts der Vorwürfe von seinen Aufgaben entbunden wurde, bleibt offen. Das Thüringer Justizministerium äußert sich auf Anfrage nicht: „Das Ministerium nimmt dazu derzeit keine Stellung.“ Auch der Verteidiger des 63-Jährigen, Sebastian Brill, hält sich bedeckt: „Mein Mandant äußert sich gegenwärtig nicht zur Sache.“ Bis zu einer möglichen Hauptverhandlung bleibt Thomas N. auf freiem Fuß, da keine Haftgründe ersichtlich sind.