Berlin – Seit einem Jahrzehnt lebt Kasper I. (43, Inhaber einer Design-Agentur) in seiner Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg. Die Kaltmiete beträgt 970 Euro inklusive Nebenkosten, das Bad verfügte sowohl über eine Wanne als auch eine separate Dusche. Bis vor Kurzem traf ein Schreiben der Hausverwaltung ein.

Die Botschaft war eindeutig: Die Dusche müsse ausgebaut werden. „Wir möchten betonen, dass diese Rückbaumaßnahmen notwendig sind, um den Milieuschutz zu wahren und den Anforderungen des Bezirksamts gerecht zu werden“, hieß es in dem Brief. Kasper I. reagierte ungläubig: „Ich habe zunächst angenommen, dass es sich um ein Versehen handelt.“

Diesen Brief bekam Kasper von der Hausverwaltung. Die hatte vom Amt die Auflage bekommen, die Dusche entfernen zu lassen
Quelle: Aus dem Internet

Verwaltungsakt mit Folgen

Doch es handelte sich nicht um einen Irrtum. Die Wohnung liegt in einem sogenannten „Milieuschutzgebiet“. Auf Grundlage von Paragraf 172 Baugesetzbuch kann die Stadt dort bauliche Veränderungen an Wohnungen untersagen, um die ansässige Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Im Fokus steht die Verhinderung von „Luxus-Sanierungen“, die Mieten für einkommensschwächere Haushalte unerschwinglich machen könnten. Typische Merkmale solcher Modernisierungen sind die Zusammenlegung von Wohnungen, der Einbau von Kaminen oder Fußbodenheizungen – ebenso wie die Ausstattung eines Bads mit Wanne UND Dusche.

Da Kasper I. neben der Badewanne auch eine Dusche besaß, klassifizierte das Bezirksamt diese als unzulässigen „Luxus“, der vor der Sanierung hätte genehmigt werden müssen. Diese Genehmigung hatte die Eigentümerin versäumt. Die Behörde erlangte überhaupt nur Kenntnis von der Dusche, weil die Vermieterin die Umbauten nachträglich legalisieren lassen wollte.

In dieser Gegend im Berliner Stadtteil Kreuzberg wohnt Kasper I.
Quelle: Aus dem Internet

Kasper I. suchte das direkte Gespräch mit der Verwaltung. Ein Sachbearbeiter erläuterte ihm ausführlich die Bedeutung des Milieuschutzes für Mieter. „Ich habe ihm gesagt: ,Dann lassen Sie uns doch nicht bei meiner Dusche anfangen! Lassen Sie uns lieber konstruktiv schauen, wie wir etwas ändern oder vielleicht ein paar Wohnungen dazubauen können!'“ Doch der Beamte zeigte sich unbeeindruckt.

Luxus? So sah die Dusche vor dem Abriss aus
Quelle: Aus dem Internet

Sechs Tage Baustelle im Bad

Für diese Form der Bürokratie fehlt dem Mieter jedes Verständnis: „Das wirkt wie ein unnötiges Aufwühlen eines Ameisenhaufens, nur um die Leute zu ärgern! Ob ich morgens dusche oder baden gehe, sollte nicht im Bezirksamt entschieden werden. Das ist völlig absurd!“

Die Rückbauarbeiten übernahm ein beauftragtes Unternehmen, die Kosten trug die Eigentümerin. Der Ausbau der Duschkabine zog sich über sechs Tage hin, da die neu verlegten Fliesen schief angebracht wurden und erneut herausgerissen werden mussten. Trotz des Verlusts der Dusche bleibt die Miete für Kasper I. unverändert.

Weg ist sie! Arbeiter haben die Duschtasse herausgerissen
Quelle: Aus dem Internet

Auf Nachfrage einer Nachrichtenagentur äußerte sich das Amt schriftlich: „Es ist dem Bezirksamt bedauerlicherweise nicht möglich, im vorliegenden Fall auf die Umsetzung des Erhaltungsrechts zu verzichten“, so die Behörde. „Eine Genehmigung von Ausstattungsgegenständen oberhalb des durchschnittlichen Standards hätte eine Vorbildwirkung für alle ähnlich gelagerten Fälle in Deutschland und könnte im Endeffekt Luxus-Sanierungen und Mieterhöhungen für eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern bedeuten.“