Hamburg – Ein teurer Jahresstart für 27 Anwohner: Zehn Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten sollen sie plötzlich 431.238 Euro für die Erschließung ihrer Straße zahlen. Die Frist? Nur 35 Tage!
Im Jahr 2012 begannen die Bauarbeiten im Rugenbergener Weg im Hamburger Stadtteil Schnelsen. Die kleine Sackgasse wurde im Rahmen eines umfangreichen Erschließungsprogramms saniert und in eine verkehrsberuhigte Zone umgewandelt. Die Bauarbeiten wurden 2014 abgeschlossen – doch die Rechnung folgt jetzt, ein Jahrzehnt später.
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Bis zu 10.000 Euro Kosten für Anwohner angekündigt
Wenn die Straße vor dem eigenen Haus „erstmals vollständig ausgebaut“ wird, können Hausbesitzer mit bis zu 90 Prozent der Kosten belastet werden. „Das ist völlig unsinnig bei einer kleinen Sackgasse. Leider gibt es dagegen keine rechtlichen Mittel. Deshalb hatten wir vorsorglich 10.000 Euro zurückgelegt“, erklärt Rentnerin Paula Braker (78).
Denn diese Summe war laut einer Anliegerversammlung das Maximum, mit dem sie und ihr Mann rechnen konnten. Dies bestätigte auch die zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) in Hamburg auf Nachfrage von Thepik.de.

17,73 statt 7 Euro pro Quadratmeter – Plötzliche Nachforderung sorgt für Schock
Zehn Jahre lang herrschte Funkstille zwischen den Brakers und ihren 26 Nachbarn sowie der zuständigen Behörde. Doch knapp zwei Wochen vor Jahresende, als der Zahlungsanspruch zu verjähren drohte, kam plötzlich Bewegung in die Angelegenheit. Am 13. Dezember landeten die Zahlungsaufforderungen buchstäblich in letzter Minute in den Briefkästen der Betroffenen.
Der große Schock folgte prompt: Anstelle der ursprünglich angekündigten 7 Euro pro Quadratmeter Grundstück sollen nun satte 17,73 Euro gezahlt werden. Für die Brakers bedeutet das eine Forderung von insgesamt 23.545 Euro. „Wir waren fassungslos. Woher soll man so schnell so viel Geld auftreiben?“

Hohe Erschließungsbeiträge sorgen für Aufregung – Zahlung binnen eines Monats erforderlich
Die Zahlungsfrist für die Erschließungsbeiträge endet am 17. Januar – wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen. Besonders hart trifft es einige Anwohner, die je nach Grundstücksgröße bis zu 43.000 Euro aufbringen müssen. Das Thema sorgt für Unmut in der Nachbarschaft.
„Man wird ohne jede Vorwarnung mit einer solchen Forderung konfrontiert – das ist ein Schock, vor allem für Rentner“, erklärt Heidi Matthäus (77), die ihr Leben lang als Kinderkrankenschwester gearbeitet hat. „Nach über 50 Jahren harter Arbeit fühlt es sich an, als würde einem die finanzielle Sicherheit im Alter genommen.“
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Neue Berechnungsgrundlage sorgt für Ärger
Unglaublich: Hätte die Behörde früher gehandelt und die Rechnungen rechtzeitig vor 2023 verschickt, hätten die Anwohner deutlich weniger zahlen müssen – weniger als die Hälfte. Bis dahin wurden die Erschließungsbeiträge nämlich noch auf Basis sogenannter Einheitssätze, also festgelegter Pauschalen, berechnet. Diese waren gedeckelt.
Doch inzwischen hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht diese Methode für unzulässig erklärt. „Daher müssen die Beiträge nun anhand der tatsächlichen Kosten neu berechnet werden. Diese können erheblich höher ausfallen als ursprünglich angenommen“, erklärt die BWFGB.
Die betroffenen Anwohner sind empört. Gemeinsam wollen sie Widerspruch einlegen und sich einen Anwalt nehmen. Ihr Standpunkt ist klar: Das akzeptieren sie nicht kampflos.