Kostenexplosion zum Jahresbeginn
Die schlechte Nachricht zuerst: Auch 2025 müssen sich Verbraucher auf steigende Preise einstellen, insbesondere im Energiebereich. Zudem werden auch die Sozialversicherungsbeiträge weiter anziehen.
Doch es gibt auch positive Neuigkeiten: So werden Banküberweisungen künftig schneller abgewickelt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Änderungen für das kommende Jahr zusammengestellt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Energie
Benzin, Heizöl und Gas werden teurer: Der CO2-Preis erhöht sich zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Das führt zu steigenden Preisen für Heizöl, Erdgas und Benzin. Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas muss mit Mehrkosten von etwa 80 bis 100 Euro rechnen. Für eine Heizöl-Tankfüllung von 2000 Litern fallen im Vergleich zu 2024 zusätzlich rund 64 Euro an.
Auch Strompreise steigen: Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen deutlich um ca. 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann 3,15 Ct/kWh brutto an. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden/Jahr wird es dadurch ca. 40 Euro pro Jahr teurer, für einen Einpersonenhaushalt etwa 20 Euro pro Jahr.

Smart Meter: Ab dem 1. Januar können private Haushalte auf intelligente Messsysteme umsteigen.
Mit dem Recht, einen Smart Meter einbauen zu lassen, können Verbraucher nicht nur ihren Stromverbrauch in Echtzeit überwachen, sondern auch sehen, zu welchen Zeiten sie wie viel Energie nutzen. Die intelligenten Stromzähler senden die Daten automatisch an den Anbieter, wodurch das manuelle Ablesen entfällt.
Dynamische Stromtarife: Flexibler Stromverbrauch ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind Stromanbieter verpflichtet, Haushalten mit Smart Metern dynamische Tarife anzubieten. Bei diesen Tarifen variiert der Strompreis je nach aktuellen Marktpreisen an der Strombörse. Besonders lohnenswert ist dieses Modell für Haushalte mit hohem und zeitlich steuerbarem Stromverbrauch, etwa bei Nutzung von E-Autos, Batteriespeichern oder Wärmepumpen.
Finanzen
Echtzeitüberweisung: Schneller und kostenlos Geld senden
Ab dem 9. Januar gibt es eine große Neuerung für Bankkunden in Europa: Banken und Sparkassen müssen eingehende Echtzeitüberweisungen ohne zusätzliche Gebühren akzeptieren. Ab dem 9. Oktober sind sie zudem verpflichtet, auch ausgehende Sofortüberweisungen gebührenfrei anzubieten.
Ein weiteres Highlight: Der Absender wird innerhalb von zehn Sekunden informiert, ob die Überweisung erfolgreich war. Diese Art von Überweisung kann jederzeit – 24/7 und an 365 Tagen im Jahr – durchgeführt werden.
Girokonten-Vergleich: Mehr Transparenz ab 2025
Ab 2025 wird die BaFin eine kostenfreie Vergleichsplattform für Girokonten einführen. Über 1100 Banken, Sparkassen und FinTech-Unternehmen müssen dafür Angaben zu Kosten wie Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen und Basiskontotarifen bereitstellen. Verbraucher profitieren von mehr Klarheit und einfacherem Vergleich.
Höhere Kosten für Versicherungen und Abgaben
Steigende Sozialabgaben: Höhere Belastung für Gutverdiener ab Januar
Ab Januar müssen Bürger mit höherem Einkommen mehr Sozialabgaben zahlen. Grund dafür sind die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Diese Grenze gibt an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge fällig werden – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von bisher 5175 Euro auf 5512,50 Euro monatlich. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt künftig bundesweit eine einheitliche Grenze von 8050 Euro. Aktuell liegt diese im Westen bei 7550 Euro und im Osten bei 7450 Euro.
Private Krankenversicherung: Beiträge steigen 2025 deutlich
Privatversicherte müssen sich 2025 auf eine Beitragserhöhung von durchschnittlich 18 Prozent einstellen. Für Versicherte, die diese Belastung nicht tragen können, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der gleichen Versicherung oder auf eine Anpassung der Selbstbeteiligung.
Kfz-Versicherung: Höhere Kosten für Autofahrer
Auch Auto- und Motorradversicherungen werden teurer. Grund dafür sind die gestiegenen Reparaturkosten. Die Beiträge könnten um bis zu 20 Prozent ansteigen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, regelmäßig verschiedene Tarife zu prüfen und bei Bedarf den Anbieter zu wechseln, um Kosten zu sparen.
Pfändungsfreigrenze: Erhöhung ab Juli
Ab dem 1. Juli wird die Pfändungsfreigrenze angepasst. Schuldner können mit einem höheren Freibetrag rechnen. Die genaue Anpassungshöhe wird im Frühjahr bekannt gegeben.
Mindestlohn: Anstieg auf 12,82 Euro ab Januar
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar auf 12,82 Euro erhöht. Damit steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro monatlich.
Wohngeld: Mehr Unterstützung ab 2025
Zum 1. Januar wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent angehoben. Das bedeutet für Wohngeldempfänger eine Erhöhung von etwa 30 Euro pro Monat.

Gesundheit
Elektronische Patientenakte: Start in Modellregionen im Januar
Nach mehreren Verzögerungen soll die elektronische Patientenakte am 15. Januar an den Start gehen – zumindest in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Ein bundesweiter Rollout ist noch unklar.
In der digitalen Akte werden wichtige Gesundheitsdaten gespeichert, darunter Arztbriefe, Operationsberichte, Krankenhaus-Entlassungsdokumente und Bildbefunde wie Röntgen- oder MRT-Aufnahmen. Außerdem umfasst sie eine elektronische Medikationsübersicht.
Krankenversicherungsbeiträge steigen: Auch das noch!
Im Januar wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte angehoben und liegt nun bei 2,5 Prozent. Wichtige Information: Wer von dieser Erhöhung betroffen ist, hat ein Sonderkündigungsrecht und kann die Krankenkasse wechseln.
Höhere Beiträge in der Pflegeversicherung
Ab dem 1. Januar steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung erneut um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz wird dann bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 4,2 Prozent.
Bessere Leistungen in der Pflegeversicherung
Zum Jahresbeginn werden alle Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft sowohl die häusliche Pflege als auch die teil- und vollstationäre Versorgung. Unter anderem steigen die Beträge für Pflegesachleistungen (Pflegedienst), Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Heimkostenanteil und Entlastungsleistungen.
Amalgam verboten
Ab dem 1. Januar ist es in der EU nicht mehr erlaubt, Amalgam für neue Zahnfüllungen zu verwenden. Als Ersatz stehen sogenannte Komposite, also Kunststofffüllungen, zur Verfügung.

Deutschlandticket, Post, Passbilder
Deutschlandticket: Preiserhöhung zum Januar
Ab Januar wird das Deutschlandticket teurer. Der monatliche Grundpreis steigt von 49 auf 58 Euro.
Teurer Postversand
Zum 1. Januar erhöht sich der Preis für den Standardbrief von 85 auf 95 Cent. Auch andere Postdienste werden teurer: Die Postkarte kostet künftig 95 Cent (vorher 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (zuvor 1,00 Euro), der Großbrief steigt auf 1,80 Euro (vorher 1,60 Euro), und der Maxibrief wird mit 2,90 Euro 15 Cent teurer. Auch die Versandkosten für Pakete steigen.
Schlechterer Service bei der Post
Doch nicht nur die Preise steigen – auch der Service wird schlechter: Briefe dürfen künftig länger unterwegs sein. 95 Prozent der Briefsendungen müssen erst am dritten Tag nach dem Einlieferungstag ankommen, statt wie bisher spätestens am ersten oder zweiten Tag.
Minderungsrecht für Internetkunden
Verbraucher haben künftig das Recht, den Preis für ihren Internetzugang zu mindern oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert. Ab dem Frühjahr sind auch konkrete Regelungen für die Minderung von Mobilfunk-Internetzugängen sowie Vorgaben für den Nachweis der Bandbreite zu erwarten.

Schweinefleisch-Kennzeichnung: Neue Regelung ab Januar
Ab dem 1. Januar müssen alle frischen, unverarbeiteten Schweinefleischprodukte aus Deutschland mit der jeweiligen Tierhaltungsform gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt für Schweinefleisch, unabhängig davon, ob es gekühlt, gefroren, verpackt oder unverpackt im Lebensmittelhandel, in Metzgereien oder online angeboten wird.
Einheitlicher Anschluss für Handys und andere Geräte
Ab 2025 müssen Hersteller tragbarer Kleingeräte wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen und Mäuse mit einem einheitlichen USB-C-Anschluss ausstatten. Diese Maßnahme, die durch eine neue EU-Richtlinie festgelegt wurde, zielt darauf ab, Elektroschrott zu reduzieren. Ab 2026 gilt die Vorschrift auch für Laptops und Notebooks.
Passbilder: Neue Regeln ab Mai
Ab Mai werden Fotos für Personalausweise nur noch in digitaler Form akzeptiert. Diese müssen über eine gesicherte Verbindung direkt an das Bürgeramt oder die zuständige Behörde übermittelt werden. Ausgedruckte Passbilder sind dann nicht mehr zulässig!