Die Bundesregierung hebt die Gehälter der „kleinen“ Beamten an – als Reaktion auf das hohe Bürgergeld. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Staatsdiener mindestens 15 Prozent mehr netto verdienen als Bürgergeld-Empfänger.
Das ist geplant:
Neueinsteiger im einfachen Dienst sollen in eine höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eingeordnet werden. Dadurch steigt das Brutto-Grundgehalt für junge Beamte auf mindestens 3.000 Euro im Monat.
Zusätzlich wird ein Mietzuschlag für Beamte in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten eingeführt. Dieser beträgt bis zu 240 Euro für das erste und zweite Kind sowie 418 Euro für jedes weitere. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen begründet dies damit, dass „der qualitative Unterschied“ zwischen Beamtengehältern und Grundsicherung „hinreichend deutlich“ bleiben soll.
Beispielrechnung:
Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums könnte ein verheirateter Amtsmeister (Besoldungsgruppe A4) mit zwei Kindern in München künftig ein Jahresnettoeinkommen von 41.914 Euro erzielen. Dies setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt von 36.000 Euro, einem Familienzuschlag von 5.890 Euro, einem neuen Mietzuschlag von 5.760 Euro und dem Kindergeld.
Zum Vergleich: Eine Bürgergeld-Familie in ähnlicher Konstellation käme auf bis zu 41.741 Euro jährlich. Das Ministerium berücksichtigt in seiner Rechnung zudem, dass die Ehefrau des Beamten noch einen Minijob ausübt und so 538 Euro monatlich zum Familieneinkommen beiträgt.
Eine Rückwirkende Zahlung
Die höheren Gehälter und Zulagen sollen rückwirkend ab 2021 ausgezahlt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 403,6 Millionen Euro. Allein in diesem Jahr werden zusätzliche Ausgaben von 147,6 Millionen Euro erwartet.
Die CDU kritisiert die Bundesregierung scharf und macht das Bürgergeld für die Probleme bei der Beamtenbesoldung verantwortlich. CDU-Wirtschaftsexpertin Julia Klöckner erklärte: „Die Regierung gibt Geld für das Nichtarbeiten aus und bringt sich dadurch bei denjenigen, die arbeiten, in Zugzwang. Dieses System muss wieder umgekehrt werden: Wer arbeiten kann, aber nicht will, sollte dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden.“