Der bevorstehende Flug afghanischer Staatsbürger nach Deutschland setzt die Bundesregierung zunehmend unter Druck. Bereits am Mittwoch wird die nächste Maschine in Berlin erwartet – an Bord: zwei ehemalige Ortskräfte samt 13 Angehörigen sowie 142 weitere Afghanen.
Doch wer genau in dem Flugzeug sitzt, bleibt unklar. Ein Insider äußerte erhebliche Bedenken: „Die Auswahl der Passagiere ist völlig intransparent, und in vielen Fällen gibt es Zweifel an der Identität – teils ist sie sogar gänzlich ungeklärt.“
Bis Dienstagvormittag hatte das Auswärtige Amt (AA) eine Anfrage zur Identitätsprüfung der Afghanen nicht beantwortet.
Über 130 NGOs machen Vorschläge – wer wird es?
Wir haben mit Insidern über den Auswahlprozess und die Sicherheitsüberprüfung gesprochen. Der grobe Ablauf sieht folgendermaßen aus:
▶︎ Schritt 1 – Ein afghanischer Antragsteller reicht über das Online-Portal einer Nichtregierungsorganisation (NGO) seinen Antrag auf Aufnahme in Deutschland ein.
▶︎ Schritt 2 – Die NGO schlägt als „meldeberechtigte Stelle“ den Antragsteller für das Aufnahmeprogramm vor. Mehr als 130 NGOs haben diese Berechtigung.
Bemerkenswert: Die Liste der meldeberechtigten NGOs ist den deutschen Sicherheitsbehörden NICHT bekannt – obwohl sie für die Sicherheitsüberprüfung zuständig sind.
▶︎ Schritt 3 – Eine „zivile Koordinierungsstelle“, gegründet von Auswärtigem Amt (AA) und Bundesinnenministerium (BMI), prüft den Antrag und gibt eine Einschätzung ab. Dort arbeiten keine deutschen Beamten, sondern Angestellte – darunter auch Afghanen.
▶︎ Schritt 4 – Das Votum der Koordinierungsstelle geht an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Damit ist erstmals eine staatliche Stelle involviert. Das BAMF überprüft den Antrag und entscheidet über eine Zu- oder Absage.
▶︎ Schritt 5 – Das BAMF informiert den Antragsteller über die Entscheidung. Bei einer Zusage wird er zur deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) eingeladen.
▶︎ Schritt 6 – Ein „Dokumenten- und Visa-Berater“ der Bundespolizei überprüft die vorgelegten Pässe – allerdings nicht die Identität der Person. Brisant: Selbst gefälschte Dokumente führen nicht automatisch zum Ende des Verfahrens!
▶︎ Schritt 7 – Im Sicherheitsinterview prüfen Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz, ob die Person eine Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ darstellt. Die Identität des Antragstellers steht dabei nicht im Fokus. Zwar können gefälschte Dokumente Einfluss auf die Asylentscheidung haben – müssen es aber nicht.
▶︎ Schritt 8 – Die finale Entscheidung trifft der „Visa-Entscheider“ des AA. Er kennt das Votum der Sicherheitsbehörden, jedoch weder dessen Details noch den Antragsteller selbst.
Die Sicherheitsüberprüfung weist erhebliche Lücken auf und ist grob fahrlässig
Die Entscheidung über das Visum wird anschließend nicht umgehend an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Dadurch bleibt unklar, ob der zuständige Mitarbeiter des Auswärtigen Amts überhaupt das Sicherheitsvotum von BKA & Co. berücksichtigt hat.
Ein hochrangiger Sicherheitsbeamter erklärt: „Das ist ein systematisches Problem. Keine der beteiligten Stellen hat einen vollständigen Überblick über alle relevanten Informationen zu den afghanischen Antragstellern.
Dadurch bleibt die Sicherheitsprüfung unvollständig und risikobehaftet.“
Hinzu kommt: Viele Afghanen besitzen keinen offiziellen Pass. Laut einem Insider beschaffen sie sich stattdessen auf dem Schwarzmarkt oder direkt bei Behörden sogenannte „Pass-Rohlinge“, die anschließend irgendwo und von irgendwem mit persönlichen Daten versehen werden. Das macht eine verlässliche Überprüfung der Echtheit afghanischer Dokumente nahezu unmöglich.