Klage gescheitert: Gericht macht Weg frei für Abschiebungen nach Griechenland

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Abschiebungen von alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Migranten nach Griechenland sind rechtlich zulässig.

Trotz bekannter Defizite im griechischen Aufnahmesystem sieht das Gericht für diesen Personenkreis keine konkrete Gefahr einer extremen Notlage. Diese Einschätzung gaben die Richter am Mittwoch in Leipzig bekannt.

Geklagt hatten ein staatenloser Mann aus dem nördlichen Gazastreifen sowie ein somalischer Staatsangehöriger – beide Klagen wurden abgewiesen.