
Hamburg – Um im Internet mit selbst aufgenommenen Videos, die teils Millionen Aufrufe erzielen, zu glänzen, setzen sie ihr Leben aufs Spiel.
Die Hamburger Hochbahn veröffentlicht besorgniserregende Zahlen zu „Trainsurfern“: 2024 wurden fast 40 Fälle registriert – das vierfache der Zahl von 2019. Diese Zahlen wurden von „Thepik.de“ aufgegriffen.

„Das gefährliche Mitfahren auf unseren U-Bahnen erfüllt uns mit großer Besorgnis. Dieses Verhalten ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich“, erklärt Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum gegenüber Thepik.de.

Gefährliche Unfälle beim „Trainsurfen“
„Trainsurfen“ ist eine extrem gefährliche Freizeitbeschäftigung, bei der immer wieder tragische Unfälle geschehen: In Wien (Österreich) kamen zwei Jugendliche (17 und 18 Jahre) ums Leben, als sie mit dem Kopf gegen eine Fußgängerbrücke prallten, während sie auf einem Zug standen. In Berlin stürzte ein 18-Jähriger schwer verletzt ins Gleisbett. In Düsseldorf verunglückte ein 21-Jähriger tödlich, als er versuchte, auf einen fahrenden Zug zu springen. In Hamburg erlitt ein 16-jähriger Schüler schwere Verletzungen, als er auf dem Dach einer U-Bahn gegen eine Fußgängerbrücke prallte und eine Not-Operation erforderlich wurde.
Mögliche Strafen für „Trainsurfer“
In einigen Städten, wie zum Beispiel Hamburg, werden Unfälle beim „Trainsurfen“ statistisch erfasst, während in anderen Städten keine genauen Daten vorliegen oder keine Erfassung stattfindet. Auch die Bundespolizei gibt keine spezifischen Zahlen zu den „Trainsurfern“ bekannt.
Ein Polizeisprecher erklärte gegenüber „STRG_F“: „Wir beobachten regelmäßig, dass Personen unerlaubt auf Schienen betreten und Waggons sowie Lokomotiven erklimmen.“
Das Eisenbahngesetz sieht für solche gefährlichen Aktionen hohe Strafen vor: „Trainsurfer“ müssen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Darüber hinaus kann der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.