Messer-Angreifer kann offenbar nicht abgeschoben werden!

Dessau-Rosslau (Sachsen-Anhalt) – Wie kommt es, dass Yonas A. (27) wieder auf der Anklagebank sitzt? Wieso wurde der kriminelle Mann aus Eritrea – wie vorgesehen – nicht während seiner Haftzeit in einen Abschiebe-Flieger gesetzt?

Die zuständigen Ämter und Ministerien in Sachsen-Anhalt hatten volle sechs Jahre Zeit, die Ausweisung des straffälligen Asylbewerbers zu organisieren.

Yonas A. und drei Landsmänner vergewaltigten 56-Jährige

Am 8. September 2017 kam Yonas A. (damals 20) in Untersuchungshaft, nachdem er mit drei Landsmännern eine Frau (56) vergewaltigt hatte. Bei der Tat hielten die Männer aus Eritrea ihrem Opfer eine abgebrochene Bierflasche an den Hals, drohten der Dessauerin, sie „abzustechen“, falls sie sich wehren sollte.

 

Nach seiner Entlassung aus der JVA Burg legte Yonas A. sofort wieder los. Er brachte es im Sommer 2024 in neun Wochen auf zehn neue Straftaten, bis er in den Maßregelvollzug gebracht wurde.

Neue Straftaten in Rekordzeit

Er randalierte im Media-Markt, bedrohte bei Rewe eine Verkäuferin und den Security-Mitarbeiter mit einem Küchenmesser (10 cm Klinge), als die ihn beim Diebstahl von Alkohol erwischt hatten. Er bespuckte Polizisten, trat Haustüren kaputt.

Besonders krass ein Vorfall Ende Mai: Familienvater Matthias K. war in seinem Skoda-Oktavia unterwegs, als er eine Notbremsung machen musste, um Yonas A. nicht zu überfahren.

Opfer bleibt auf 1700 Euro Schaden sitzen

„Er lief einfach bei Rot über die Ampel. Als ich stoppte, bedrohte er mich, statt sich zu bedanken.“ Yonas A. zieht eine Haarnadel aus seiner Frisur und schreit den Autofahrer an: „Ich steche dein Auge aus.“ Der Eritreer tritt eine Beule in die Fahrertür (Sachschaden: 1700 Euro), wird immer wilder. „Plötzlich hatte er ein Cuttermesser in der Hand und sagte zu mir durchs offene Autofenster ,Ich schneide dir den Kopf ab‘“, berichtet das Opfer.

 

Matthias K. filmt die Szene mit dem Handy. Fotos davon sind in der Gerichtsakte. Im Prozess fragt die Vorsitzende Richterin den Mann auf der Anklagebank: „Sie schauen so böse auf dem Foto. Gab es dafür einen Grund?“

Yonas A. antwortet: „Ich war traurig wegen meiner Heimat.“

Traurig wegen Heimat, aber zurück will er nicht

Und warum kehrt er nicht zurück? Das zuständige Innenministerium in Magdeburg macht zum konkreten Fall unter Hinweis auf „datenschutzrechtlichen und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ keine Angaben.

Nach Informationen gab es eine Fall-Konferenz zu Yonas A., doch alle Abschiebe-Versuche scheiterten. Hintergrund: Die Passersatz-Ausstellung erfolgt nur für freiwillig ausreisende Personen mit geklärter Identität. Die Botschaft führt keine Identifizierungen durch. Damit sind faktisch keine Abschiebungen (passloser) Eritreer möglich.

Bei einem Asylbewerber aus dem Niger, der 2019 vom Landgericht Dessau-Rosslau zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, gelang die Abschiebung. Für den Vergewaltiger wurde ein Privatjet angemietet. Die Abschiebung kostete 120.450 Euro.

Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2024 bis zum 31. Dezember insgesamt 653 Personen abgeschoben und liegt damit deutlich über den Zahlen des Vorjahres. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2023: 535 Abschiebungen) ist ein Anstieg um 22 Prozent zu verzeichnen.