Briefwahl-Stress bei der vorgezogenen Bundestagswahl (23. Februar)
Die Fristen sind verkürzt, Wahlleiter, Parteien und Wähler sind zur Eile aufgefordert. Einige Wahlleiter warnen sogar vor der Briefwahl und raten davon ab: Es könnte sein, dass Briefwahl-Stimmen nicht rechtzeitig ausgezählt werden können.
Doch was gilt nun genau bei der Briefwahl? Und wie können Wähler sicherstellen, dass ihre Wahlzettel rechtzeitig zur Auszählung ankommen? Thepik.de klärt die wichtigsten Fragen zur Briefwahl:
► Wie viele Menschen wählen per Brief?
Briefwahl erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Bei der Bundestagswahl 2021 wählten mit 22 Millionen Briefwählern rund 47,6 Prozent der Wähler per Brief, was einen Rekordwert darstellt.
► Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?
Laut der Bundeswahlleiterin sollte die Briefwahl so früh wie möglich beantragt werden. Spätestens jedoch bis Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr. Danach ist der Postversand nicht mehr möglich. Eine kurzfristige Beantragung der Briefwahl ist nur noch direkt vor Ort im Briefwahllokal möglich.
► Kann ich schon jetzt Briefwahl beantragen?
Ja! Auch ohne die Wahlbenachrichtigung, die seit dem 12. Januar versandt wird, können Wähler schon jetzt ihre Briefwahl beantragen.
► Bis wann muss ich den ausgefüllten Wahlbrief abschicken?
Die Deutsche Post empfiehlt, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden – also bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar.
► Wie viele Deutsche im Ausland wählen per Brief?
Schätzungen zufolge leben etwa drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland, von denen jedoch nur ein kleiner Teil per Briefwahl abstimmt. Bei der Bundestagswahl 2021 registrierten sich nur rund 129.000 Deutsche aus dem Ausland, um ihre Stimme per Brief abzugeben.
► Wer trägt die Kosten für das Porto?
Innerhalb Deutschlands müssen Wahlbriefe nicht frankiert werden. Das Porto ist nur dann erforderlich, wenn der Wahlbrief aus dem Ausland verschickt wird.
► Warum sind die Briefwahlunterlagen so spät verfügbar?
Bis zum 24. Januar hatten die Wahlausschüsse noch über die Zulassung der Wahlvorschläge und Landeslisten entschieden. Nach einer Frist für etwaige Beschwerden werden die Stimmzettel erst gedruckt. Voraussichtlich werden die ersten Wahlzettel Anfang Februar an die Briefwähler verschickt.
► Gibt es Engpässe bei Papier oder Druckereien?
Nein, der Bundesverband Druck und Medien erklärte bereits im November, dass bei rechtzeitiger Bestellung die Druckereien in der Lage sind, die Wahlzettel für die vorgezogene Bundestagswahl zu produzieren. Auch der Verband Die Papierindustrie sieht keine Engpässe.
► Wo könnten Probleme auftreten?
Sowohl beim Versand der Wahlunterlagen an die Wähler als auch bei der Rücksendung an die Kommunen hängt es maßgeblich von der Effizienz der Post ab. Wenn die Post zuverlässig und schnell arbeitet, sollte alles reibungslos ablaufen.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis zum Wahlabend, 18 Uhr, im Briefwahllokal eintreffen. „Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Briefwähler tragen das Risiko, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig ankommt“, erklärt die Bundeswahlleiterin. Auch das Datum des Poststempels hat keinen Einfluss auf diese Regel.
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► Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Gemeinde abgeben, falls ich Bedenken habe, dass sie mit der Post verloren gehen?
Ja, in den meisten Gemeinden ist das möglich! Die Briefwahlstellen öffnen am 10. Februar und bleiben bis zum 21. Februar geöffnet. Hier können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt oder abgegeben werden.
► Was passiert, wenn meine Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen? Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Laut Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler (59, Uni Oldenburg): „Ja, das ist möglich, wenn Sie einen Ausweis dabei haben. Es wäre eine Einschränkung des Wahlrechts, wenn dies nicht erlaubt wäre, und das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte der Bürger.“ Eine doppelte Wahl wird verhindert, indem jeder Wähler im Wahlverzeichnis durchgestrichen wird, sobald die Briefwahlunterlagen abgeschickt wurden oder der Wähler an der Wahlurne erscheint.
► Muss die Wahl wiederholt werden, wenn zu viele Wahlbriefe nicht rechtzeitig eintreffen?
Falls ein Verfassungsgericht feststellt, dass die verspätet eingegangenen Stimmen einen Einfluss auf das Wahlergebnis und die Zusammensetzung des Parlaments haben, könnte die Wahl wiederholt werden.
► Ist mein Ausweis ausreichend, um wählen zu können?
Ja, entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Ausweis reichen aus. Wer beides nicht vorweisen kann, darf jedoch nicht wählen.
► Warum dauert es so lange, bis die Parteien ihre Listen aufstellen? Welche Parteien sind besonders spät dran?
Ursprünglich wollten viele Parteien ihre Landeslisten erst Mitte 2025 aufstellen. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen müssen sie nun schneller handeln. Das Tempo variiert je nach Partei und Bundesland. Die meisten Listen sind bereits fertig. In Hessen und Thüringen muss die CDU ihre Liste noch im Januar einreichen, ebenso die SPD Niedersachsen und die AfD Nordrhein-Westfalen. Die Grünen haben ihre Listen bereits bundesweit abgeschlossen.
Bis spätestens 20. Januar müssen die Listen bei den jeweiligen Landeswahlleitungen eingereicht werden.
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► Können nicht alle Beamten einfach mithelfen, damit alles reibungslos läuft?
Verfassungsexperte Boehme-Neßler erklärt: „Das sogenannte Weisungsrecht ermöglicht es, Beamte zur Unterstützung bei der Wahl heranzuziehen.“ In der Praxis jedoch bleibt es oft bei Appellen. Ein Beispiel ist Hamburg: Die Stadt rief alle Landesbeamten und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst schriftlich dazu auf, bei der Organisation und Auszählung der Doppel-Wahl im Frühjahr mitzuhelfen. Lehrer, Polizisten, Richter – alle sind gefragt!
► Fällt die Wahl in die Schulferien?
In den meisten Bundesländern nicht. Eine Ausnahme bildet jedoch Sachsen, wo die Winterferien vom 17. Februar bis 1. März dauern. Auch im Saarland starten die Winterferien genau am Wahlwochenende.