
Schweizer Prozess: Die Geissens unter Schock Morddrohungen und Psychoterror gegen TV-Familie
Kulm – Ein Albtraum für die Kult-Familie Geissens: Was bislang unter dem Radar der deutschen Öffentlichkeit blieb, sorgt nun für Entsetzen: In der Schweiz stand kürzlich ein Mann vor Gericht, der die Familie über Monate hinweg mit massiven Drohungen und psychischem Terror überzogen haben soll.
Vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Kulm (Kanton Aargau) wurde der 38-jährige Steven S. angeklagt. Der Mann, der laut Gerichtsunterlagen an paranoider Schizophrenie und ausgeprägten Wahnvorstellungen leidet, soll insbesondere Davina Geiss, aber auch die übrigen Familienmitglieder gezielt über Instagram belästigt haben mit einer Flut aus Sprachnachrichten und Texten, die es in sich hatten.
Dabei blieb es nicht bei Beleidigungen: Die Drohungen des psychisch labilen Täters waren teils lebensbedrohlich und zutiefst verstörend, was die Geissens in tiefe Verunsicherung und Angst versetzte. Der Fall wurde in Deutschland bislang kaum beachtet umso erschütternder, welche Dimensionen der Hass im Netz mittlerweile annehmen kann.

Morddrohungen gegen Davina Geiss: Stalker kündigt blutige Gewalt an
Die Drohungen, die Davina Geiss laut Anklage über sich ergehen lassen musste, sind kaum in Worte zu fassen: Ein Mann, der unter dem Namen Steven S. bekannt ist, soll die Tochter von Carmen und Robert Geiss massiv beleidigt und schwerwiegend bedroht haben. Neben menschenverachtenden Beschimpfungen wie „Dreckshure“ und „Schlampe“ äußerte er laut Ermittlungsakten sogar eine klare Mordabsicht: „Wenn ich die das nächste Mal sehe, dann steche ich die zu Tode.“
Wahnhafte Rachefantasien Gefahr auch für Unbeteiligte
Doch damit nicht genug. Offenbar ging die krankhafte Obsession von Steven S. noch weit darüber hinaus. Nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden soll er mehrfach angekündigt haben, sich an unschuldigen Frauen in einem Solarium seines Wohnorts zu vergreifen nur weil er der Überzeugung sei, Davina Geiss habe diese Frauen beauftragt, ihn auszuspionieren. In seinem Wahn wollte er laut Anklage „stellvertretend“ Rache üben mit tödlicher Gewalt.
Wiederholungstäter mit brisanter Vorgeschichte
Steven S. galt zuletzt als obdachlos und wurde laut internen Informationen bereits aus mehreren betreuten Wohneinrichtungen ausgeschlossen offenbar aufgrund seines unberechenbaren Verhaltens. Der Mann steht derzeit nicht nur wegen der Drohungen gegen die Geiss-Töchter vor Gericht: Weitere Verfahren sind anhängig. Unter anderem wird ihm zur Last gelegt, die Tür einer Bäckerei mit einem Baseballschläger demoliert zu haben – in dem paranoiden Glauben, sein Brot sei vergiftet worden.

Nach einem bizarren Gerichtsprozess in Kulm bleibt bei Familie Geiss vor allem eines zurück: Fassungslosigkeit. Obwohl der psychisch auffällige Steven S. ihre Tochter Davina bedrohte, wurde er nicht nur freigelassen sondern auch noch mit einer Geldzahlung belohnt.
Videobefragung aus Monaco: Geissens sagen vor Gericht aus
Während der mehrstündigen Verhandlung im Schweizer Kulm wurden Carmen und Robert Geiss per Videoübertragung aus Monaco zugeschaltet. Sie schilderten eindrücklich, wie sehr sie und vor allem Tochter Davina unter den massiven Bedrohungen des Angeklagten litten.
Doch das Urteil sorgte am späten Nachmittag für blankes Entsetzen: Fünf Monate Freiheitsstrafe plus 45 Tagessätze Geldstrafe auf den ersten Blick eine gerechte Strafe. Doch da Steven S. bereits 320 Tage in Sicherheitshaft verbracht hatte, wurde diese Zeit vollständig angerechnet. Damit nicht genug: Das Gericht sprach ihm sogar eine Entschädigung von 12.600 Franken (ca. 13.480 Euro) zu.
Carmen Geiss entsetzt: „Das ist doch keine Justiz!“
Gegenüber Thepik.de brachte Carmen Geiss ihre Wut auf den Punkt:
„Ich kann das nicht glauben. Dieser Mann ist psychisch schwer krank, hat unsere Tochter bedroht und öffentlich erklärt, er wolle stellvertretend für uns fremde Frauen abstechen und dann bekommt er auch noch Geld?“
Eine gerichtlich bestellte Gutachterin hatte bestätigt, dass ambulante Maßnahmen bei Steven S. nicht ausreichen er gehöre in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Doch das Urteil ließ all das unbeachtet.
Staatsanwaltschaft reagiert Fortsetzung der Verwahrung beantragt
Noch am selben Tag stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Antrag auf Verlängerung der Sicherheitshaft. Bis zur Entscheidung am 4. Juni bleibt Steven S. weiterhin in Verwahrung.
Das Gericht hatte überraschend auf eine dauerhafte, stationäre Maßnahme verzichtet. Die Begründung des Richters: Die Drohungen des Angeklagten seien „nicht schwer genug“, um eine solche Maßnahme anzuordnen.
Carmen Geiss warnt eindringlich: „Muss erst jemand sterben?“
Für Carmen Geiss ein kaum zu begreifendes Urteil:
„Muss erst etwas Schlimmes passieren, bevor gehandelt wird? Ich liebe die Schweiz, aber was hier passiert, ist extrem gefährlich. Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen.“
Die Familie Geiss, bekannt aus der TV-Dokusoap „Die Geissens“, lebt einen Teil des Jahres in der Schweiz doch das Sicherheitsgefühl scheint nach diesem Vorfall massiv erschüttert.