Schleswig/Salzgitter – Wegen mutmaßlicher sexueller Beziehungen zu zwei JVA-Mitarbeiterinnen soll er hinter Gittern Handys, Schmuck, Geld und Essenslieferungen erhalten haben. Nun sorgt der sogenannte „Knast-Casanova von Schleswig“ erneut für Schlagzeilen: Ahmad J. (19) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hob einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf. Die Behörde hatte dem im Irak geborenen Intensivtäter im Juli 2024 den Flüchtlingsstatus entzogen. Das Urteil vom 20. Mai 2026: Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig, die Kosten des Verfahrens trägt die Bundesrepublik.
Schwere Gewaltdelikte
Ahmad J. war als Kind gemeinsam mit seiner Mutter nach Deutschland gekommen und 2017 als Flüchtling anerkannt worden. Im Anschluss begann seine kriminelle Laufbahn: Zwischen 2021 und 2023 wurde er unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Raubes, erpresserischen Menschenraubes, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Im Juli 2023 verhängte das Amtsgericht Lübeck schließlich eine dreijährige Jugendstrafe.

Aus Sicht des BAMF stand fest: Ahmad J. stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Behörde entzog ihm daher den Flüchtlingsstatus – ein entscheidender Schritt hin zu einer möglichen Abschiebung in den Irak. Doch Ahmad J. klagte – und hatte Erfolg. Theoretisch könnte J. weiterhin abgeschoben werden. Das Gericht entzog dieser Möglichkeit jedoch die entscheidende Grundlage.
Erstes Gutachten: 78 Prozent Rückfallrisiko
Das Urteil selbst liest sich über weite Strecken wie eine Abrechnung mit Ahmad J. Der 19-Jährige sei wiederholt durch schwere Gewalt- und Eigentumsdelikte aufgefallen. Von einer einmaligen „Entgleisung“ könne keine Rede sein, so das Gericht. Ein kriminalprognostisches Gutachten vom Januar 2025 schätzte das Risiko weiterer Straftaten sogar auf 78 Prozent.

Die Begründung des Richters
Trotz dieser Einschätzung urteilte der Richter: Derzeit sei keine ausreichend konkrete Wiederholungsgefahr mehr feststellbar. Eine schwere Verurteilung allein reiche für den Entzug des Flüchtlingsstatus nicht aus, heißt es im Urteil. Maßgeblich sei, ob von dem Betroffenen zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung künftig erhebliche Straftaten zu erwarten seien. Und hier erkannte der Richter eine positive Entwicklung. Ein zweites Gutachten vom August 2025 bescheinigte Ahmad J. eine erkennbare persönliche Reifung, mehr Einsicht und eine verbesserte Impulskontrolle. Auf Nachfrage teilte ein BAMF-Sprecher mit, dass man das Urteil prüfe.
Ausgerechnet die Ex-JVA-Mitarbeiterin gibt ihm Halt
Pikant: Im Urteil des Verwaltungsgerichts wird auch eine Lebensgefährtin erwähnt. Es handelt sich dabei ausgerechnet um Inga T. (28, Name geändert) – die ehemalige Abteilungsleiterin der Jugendanstalt Schleswig. Mit ihr soll der damals 17-jährige Häftling während ihrer Dienstzeit mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt haben – teilweise in Büroräumen der Anstalt. Gleichzeitig soll Ahmad J. auch eine intime Beziehung zur Anstaltspsychologin Marie B. (32, Name geändert) unterhalten haben. Als die Dreiecksbeziehung aufflog, verloren die Frauen ihre Stellen. Beide wurden inzwischen verurteilt.
Bald soll sich auch der ehemalige Häftling strafrechtlich verantworten. Der Prozess ist vor dem Amtsgericht Salzgitter angesetzt, da Ahmad J. inzwischen in Niedersachsen lebt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft ihm Bestechung vor. Der Lübecker Rechtsanwalt Nicolai Preuß, der J. strafrechtlich vertritt, erklärte: „Ich stelle grundsätzlich in Zweifel, dass bei durchgeführtem Geschlechtsverkehr mit einer oder mehreren Frauen in der JVA Schleswig der Tatvorwurf der Bestechung verwirklicht wurde.“

Nach vorliegenden Informationen leben Ahmad J. und seine ehemalige Gefängnis-Abteilungsleiterin weiterhin zusammen. Freunde sprechen von der „ganz großen Liebe“. Das Paar wolle heiraten und Kinder bekommen.








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