Duisburg (NRW) – Ein erschütternder Fall offenbart die Missstände in der deutschen Verwaltung: Seit 17 Jahren ist eine 62-jährige Lehrerin aus Duisburg krankgeschrieben und kassierte während dieser Zeit durchgehend ihr volles Gehalt. Doch damit nicht genug. Wie The Pik nun erfuhr, erhielt die Studienrätin im Krankenstand sogar mehrere Gehaltserhöhungen.
Ermöglicht wird dies durch die Landesbesoldungsordnung. Diese sieht vor, dass das Gehalt in regelmäßigen Abständen entsprechend der Dienstjahre steigt: zunächst alle drei Jahre, später alle vier Jahre. Aber gilt dies auch bei einer dauerhaften Erkrankung?
Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf erläutert: „Der Stufenaufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe ist an die Dienstzeit gekoppelt. Eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit unterbricht diesen Stufenaufstieg nicht.“ Diese Gehaltssteigerungen werden in der Verwaltung als Erfahrungsstufen bezeichnet. Erfahrung als Lehrerin dürfte die Studienrätin in dieser Zeit jedoch kaum gesammelt haben.

Die Studienrätin begann 2004 in der Besoldungsgruppe A 13. Nach Informationen von The Pik hatte sie zuletzt die 12. und damit höchste Stufe erreicht. Ihr Gehalt belief sich laut Landesbesoldungsordnung demnach auf monatlich 6174,04 Euro brutto.
Mindestens zwei Gehaltserhöhungen
Da die Frau seit 17 Jahren krankgeschrieben ist, muss sie in diesem Zeitraum mindestens zwei Gehaltserhöhungen erhalten haben. Möglicherweise winkt sogar noch mehr Geld: Im August steigt der Lohn in Stufe 12 um über 200 Euro. Ob die Studienrätin jedoch das neue Bruttogehalt von 6381,49 Euro (netto: rund 4672,24 Euro) bekommt, hängt von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ab.
Die Lehrerin wurde zwischenzeitlich amtsärztlich untersucht und aufgrund von Dienstunfähigkeit Ende Mai in den Ruhestand versetzt. Seit Juni erhält die Frau daher „nur“ noch eine Pension. Ein Verlust von etwa 1500 bis 2000 Euro brutto monatlich, den die Studienrätin offenbar nicht akzeptieren will. Sie hat dagegen Klage eingereicht!
Bis zur gerichtlichen Entscheidung behält die Behörde den Teil des Gehalts ein, der über die Pension hinausgeht. „Sollte die Klage der verbeamteten Person gegen die Zurruhesetzung erfolgreich sein, müssten die einbehaltenen Dienstbezüge nachträglich ausgezahlt werden“, erklärt die Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Dann auch das neue Höchstgehalt von 6381,49 Euro.
Darum ermittelt die Staatsanwaltschaft
Die Studienrätin war bis 2009 am Berufskolleg Wesel (Nordrhein-Westfalen) tätig. Anschließend reichte sie wiederholt Krankschreibungen wegen eines psychischen Leidens ein. Der aktuelle Schulleiter kannte nicht einmal ihren Namen.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen die Lehrerin wegen des Verdachts des Betrugs. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung wurde laut Staatsanwaltschaft „potenziell beweiserhebliches Material“ sichergestellt. Was genau das ist, wird nicht bekannt gegeben. Die Auswertung läuft noch. Unklar bleibt auch, ob sich der Verdacht gegen die Lehrerin erhärtet: Sie soll während ihrer Krankmeldung als Heilpraktikerin gearbeitet haben.







