Hamburg – Die Steakhaus-Erbin Christina Block (53) sieht sich mit einer neuen rechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert. Während des laufenden Strafprozesses wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder, der ihr eine mehrjährige Haftstrafe einbringen könnte, steht nun ein weiteres Verfahren an, bei dem es um finanzielle Forderungen geht. Nach Informationen von The Pik hat die Millionärin bislang keine Unterhaltszahlungen für ihre in Dänemark lebenden Kinder geleistet. Aus diesem Grund verhandelt nun das Familiengericht in Hamburg über den Kindesunterhalt.

Der Strafprozess vor dem Landgericht dauert bereits fast ein Jahr an. Christina Block wird beschuldigt, in der Silvesternacht 2023/24 die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Dabei sollen israelische Geheimagenten die damals zehn und 13 Jahre alten Kinder gefesselt und geknebelt von Dänemark nach Süddeutschland verschleppt haben. Vor Gericht weist Block jede Verantwortung von sich.

Das Umgangsrecht wurde ihr entzogen

Emotional befindet sie sich in einer äußerst prekären Lage. Im Jahr 2021 zog die älteste Tochter von Block (damals 15) mit ihrem Einverständnis nach Dänemark zum Vater. Die beiden jüngeren Geschwister blieben kurz darauf nach einem Besuchswochenende ebenfalls in Dänemark. Seither lebt nur noch die zweitälteste Tochter (17) bei ihrer Mutter.

2016: Christina Block mit ihren vier Kindern beim Derby in Hamburg-Horn

Die drei beim Vater lebenden Kinder werfen der Mutter gefühllose Erziehungsmethoden vor. Christina Block hat dies stets bestritten. Zudem vertritt sie seit Jahren die Auffassung, dass die beiden Jüngsten unrechtmäßig vom Vater in Dänemark zurückgehalten und ihr gezielt entfremdet wurden.

Monatliches Einkommen von 65.000 Euro?

Um die Höhe der Unterhaltszahlungen festzulegen, muss das Familiengericht Blocks Einkommen ermitteln. The Pik liegen Gerichtsunterlagen vor, denen zufolge Christina Block zwischen Sommer 2021 und Anfang 2024 über monatliche Einnahmen von 65.000 Euro verfügt haben soll. Diese Summe soll von Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen zur Entführung durch die Auswertung ihrer Kontobewegungen festgestellt worden sein.

Das Familiengericht in Hamburg geht derzeit von diesem Betrag aus, nachdem Unterlagen vorgelegt wurden, die die Ermittlungsergebnisse gegen Christina Block detailliert zusammenfassen. Laut einer Verfügung des Gerichts handle es sich dabei „nicht um einen ins Blaue gemachten Tatsachenvortrag“, ein „pauschales Bestreiten“ reiche nicht. Daher muss Christina Block nun konkret darlegen, warum diese Summe nicht korrekt ist und wie hoch ihr tatsächliches Einkommen nach eigener Berechnung ist.

Blocks Ex-Mann Stephan Hensel mit seiner ältesten Tochter in Dänemark

Ihre älteste Tochter ist mittlerweile 20 Jahre alt und hat selbst Klage gegen ihre Mutter eingereicht. „Sie möchte studieren und weiß immer noch nicht, wie sie sich das leisten kann“, erklärt Rechtsanwalt Gerd Uecker. Er erwägt, beim Gericht eine einstweilige Anordnung gegen Christina Block zu beantragen. Auf diese Weise müsste ihre Tochter nicht auf ein Urteil warten, sondern könnte zeitnah Geld erhalten und ihr Studium beginnen.

Das Gericht hat angeordnet, dass Mutter und Tochter persönlich erscheinen müssen. Die beiden jüngeren Geschwister werden durch ihren Vater Stephan Hensel vor Gericht vertreten. Vertraglich hatten sich Block und Hensel bei ihrer Scheidung 2018 darauf geeinigt, dass er von Unterhaltsansprüchen freigestellt wird. Umgekehrt gilt dies nicht.

Warum dieser Kampf ums Geld?

Ein Sprecher von Christina Block begründet ihr Verhalten wie folgt: Nach der Trennung von Hensel habe sich die Steakhaus-Erbin sieben Jahre lang um die Kinder gekümmert: „Als alleinerziehende Mutter und mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen und auch Kosten.“

Und weiter: „Wenn Frau Block nach der widerrechtlichen Entziehung der Kinder durch Stephan Hensel Unterhaltsleistungen ohne einen entsprechenden rechtlichen Entscheid geleistet hätte, so hätte sie den widerrechtlichen Entzug der Kinder durch ihren Ex-Mann zementiert und dadurch wohl auch legalisiert.“

Sobald die rechtliche Lage geklärt sei, werde Christina Block ihre Unterhaltspflichten selbstverständlich erfüllen. Sie habe für die Ausbildung ihrer Kinder jeweils einen Ausbildungsfonds angelegt. Dies gelte selbstverständlich auch für ihre Älteste, die das Geld zur Verfügung haben werde, sobald sie ihre Ausbildung beginne.

65.000 Euro – eine „Irreführung“?

Die Angabe von 65.000 Euro als monatliches Einkommen sei eine „Irreführung“. Das Familiengericht habe lediglich darauf hingewiesen, dass „zu den insoweit schlicht behaupteten Einkünften“ konkret Stellung zu nehmen sei.

Blocks Sprecher: „Zu den angeblichen 65.000 Euro wird festgestellt, dass jede Behauptung, Frau Block erziele ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 65.000 Euro, grundlegend falsch ist. Diese Angabe trifft nicht zu und soll die öffentliche Meinung und das Familiengericht, bei dem diese Angabe gemacht wurde, täuschen.“