Mönchengladbach (NRW) – Er feuerte einem Spieler Kugeln in die Beine und traktierte einen anderen Mann mit einem Beil. Trotz dieser Taten saß Hells Angel Oguzhan „Ötzi“ D. (36) über acht Verhandlungstage hinweg recht gelassen auf der Anklagebank des Landgerichts Mönchengladbach und hoffte auf ein mildes Urteil. Eine Fehleinschätzung. Bevor es für ihn hinter Gitter ging, bat er Richter Hagen Diepolder lediglich um einen letzten Anruf bei seiner kleinen Tochter.

Der Anklage zufolge attackierte der Rocker im April 2022 einen Mann mit einem Beil. Im Juni 2024 soll er in Viersen (Nordrhein-Westfalen) einen heute 49-jährigen Spieler während einer illegalen Glücksspielrunde zunächst gewürgt und ihm anschließend mehrere Projektile in die Beine geschossen haben. Nach der Tat entkam „Ötzi“ trotz einer Fahndung mit Hubschrauber und Spezialeinsatzkommando.

Mit diesem Bild suchte die Polizei nach den Schüssen in Viersen über ein Jahr lang vergeblich nach dem Rocker

Absprache mit der Justiz sichert Hells Angel die Freiheit

Vermutlich fand er Zuflucht bei seinen Rocker-Kameraden im Ausland. Erst im September 2025 kehrte der Hells Angel nach Deutschland zurück. Seine Anwältin Viktoria Nagel hatte dies zuvor mit den Behörden vereinbart. Bereits nach einem Monat wurde Oguzhan D. aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Justiz hatte die rechtliche Einordnung der Schüsse von versuchtem Mord oder Totschlag auf Körperverletzung herabgesetzt.

Daher konnte er den Prozess als freier Mann verfolgen und auf Milde setzen. „Ötzis“ Verteidiger gelang es nämlich, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass der Angriff mit dem Beil nicht nachweisbar sei. Beide Seiten forderten in diesem Punkt Freispruch. Bei den Schüssen argumentierte die Verteidigung mit Notwehr: Der Spieler habe den Hells Angel mit einem Messer bedroht. Letztlich forderte die Anklage vier Jahre Haft, während „Ötzis“ Anwälte lediglich fünf Monate auf Bewährung beantragten.

Ein Gruppenbild belegt, dass Oguzhan D. (vorne, 3. v. l.) bei den Hells Angels international gut vernetzt war. Er trägt eine Kutte des albanischen Club-Ablegers, schräg hinter ihm steht Timur Akbulut, der 2009 den Bandido „Eschli“ tötete und nach der Haft in die Türkei ging

Weil Gerichte selten über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgehen und oft sogar darunter bleiben, sorgte die Urteilsverkündung am Freitag für große Überraschung: Sieben Jahre und zwei Monate. Gerichtssprecherin Carla Pankoke erklärte: „Die Kammer war, entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, nach der Gesamtschau der Beweisaufnahme von der Täterschaft des Angeklagten (bei der Beil-Attacke, d. Red.) überzeugt.“ Zudem habe keine Notwehrsituation vorgelegen, selbst wenn der Angeklagte zunächst von seinem Opfer angegriffen worden sei. „Insbesondere nach der Inaugenscheinnahme eines Videos war für die Kammer keine Notwehrlage gegeben“, so Pankoke.

Richter Hagen Diepolder gewährte dem Hells Angel vor der Überführung ins Gefängnis einen letzten Wunsch

Emotionaler Videoanruf mit seiner Tochter

Mit dem Urteil erließ das Gericht zudem einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und ließ den Saal räumen. Bevor „Ötzi“ ins Gefängnis gebracht wurde, erfüllte Richter Diepolder dem Verurteilten noch einen Wunsch: einen Videoanruf mit seiner Tochter. Berichten zufolge wurde der Rocker dabei sehr sanft, erklärte dem Kind im Grundschulalter behutsam, was passiert war, und sagte: „Papa kommt heute nicht nach Hause.“

Die Anwälte legten noch am Freitag Revision gegen das Urteil ein. Im Fall des Beil-Angriffs habe es unterschiedliche Täterbeschreibungen gegeben, „von denen keine auf unseren Mandanten passte“, so Nagel.