Düsseldorf (NRW) – Erneut hat ein deutsches Gericht die Ausweisung eines Raser-Täters verfügt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe muss ein Mann, der mit seinem Auto eine Frau getötet hat, in den Kosovo abgeschoben werden.

Vor wenigen Tagen erst wurde über den Fall des Türken Yasin A. (23) berichtet, der einen Familienvater zu Tode raste. Auch dort ordnete ein Richter die Abschiebung an.

Mit 167 km/h durch die Stadt

Nun wurde über das Schicksal von Kushtrim H. (28, Kosovo) entschieden. Seine fatale Tat ereignete sich bereits am Ostersonntag 2019. Mit 167 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h raste er damals auf der falschen Fahrbahnseite durch Moers (NRW). Er war in ein Rennen mit einem anderen Fahrer verwickelt. Als eine 43-jährige Mutter zweier Kinder mit ihrem Citroën auf die Straße einbog, konnte Kushtrim H. nicht mehr rechtzeitig bremsen. Es kam zum verheerenden Zusammenstoß, die Frau erlag ihren schweren Hirnverletzungen.

Der zerfetzte Citroën der 43-jährigen Mutter, die bei dem Unfall getötet wurde
Der zerfetzte Citroën der 43-jährigen Mutter, die bei dem Unfall getötet wurde

Täter floh zunächst von der Unfallstelle

Der Verursacher, der nie die theoretische Führerscheinprüfung bestanden hatte, floh nahezu unverletzt vom Tatort und tauchte unter. Erst eine Woche später stellte sich Kushtrim H. der Polizei, vermutlich aufgrund einer öffentlichen Fahndung. In einem ersten Prozess wurde er wegen Mordes verurteilt, in der Berufungsverhandlung wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge.

Seine Haftzeit endet in Kürze. Was folgt? Bereits im ursprünglichen Urteil war festgelegt worden, dass er nach Verbüßung der Strafe in den Kosovo ausreisen muss – obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist.

Klage gegen Abschiebung erfolglos

Kushtrim H. wehrte sich juristisch gegen seine Ausweisung. Ohne Erfolg: Der Düsseldorfer Verwaltungsrichter Dennis Weishaupt bestätigte die Abschiebung. Begründet wurde dies insbesondere mit einer „unzureichenden Aufarbeitung der Tat“, weshalb von dem Mann weiterhin die Gefahr weiterer Straftaten ausgehe. Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, andere Ausländer von ähnlichen Taten abzuschrecken.