Schwabstedt (Schleswig-Holstein) – Gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde Schwabstedt, Philipp W. (46), hat die Staatsanwaltschaft Flensburg nun Anklage erhoben. Dem ehemaligen Kommunalpolitiker wird zur Last gelegt, kinderpornografisches Material produziert zu haben. Bereits im vergangenen Sommer hatte The Pik über die Vorwürfe berichtet.
Wie Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö mitteilte, lautet der Vorwurf auf das Herstellen kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Die Anklage richte sich gegen einen vormaligen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker aus Nordfriesland.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde soll der Beschuldigte im Dezember 2021 mehrere Fotos eines damals zehnjährigen Mädchens angefertigt haben. Die Beweislage stütze sich auf die Auswertung von Datenträgern, die im Zuge einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden seien. Bei dem Opfer handelt es sich um die Freundin seiner Tochter; die Bilder entstanden offenbar in der Wohnung von Philipp W. Der Ex-Bürgermeister der 1300-Einwohner-Gemeinde weist die Anschuldigungen laut Staatsanwaltschaft entschieden zurück. Auf eine Anfrage reagierte W. bislang nicht.
Eine Anzeige löste die Ermittlungen aus
Bereits 2025 hatte der Fall in dem Luftkurort nahe der Nordsee für erhebliche Unruhe gesorgt. Auslöser der Ermittlungen war eine Anzeige einer Jugendlichen gegen den damaligen Amtsinhaber. Bei den darauffolgenden Maßnahmen durchsuchten die Behörden seine Räumlichkeiten und stellten sein Mobiltelefon sicher. Dort fanden die Ermittler den später ausgewerteten Datensatz.
Für die Angehörigen des mutmaßlichen Opfers war besonders belastend, dass der Beschuldigte im selben kleinen Ort lebt. Der Vater des betroffenen Mädchens schilderte seine Gefühle, als er von den Vorwürfen erfuhr. „Als die Polizei eines Tages vor meiner Tür stand und mich über die Vorwürfe informierte, war mein erster Gedanke: Den mache ich einen Kopf kürzer“, erklärte Jan B. (54).

Andere Verfahren wurden eingestellt
Mittlerweile hat das Amtsgericht Husum die Hauptverhandlung zugelassen; der Prozessauftakt ist für den 2. November terminiert. Weitere Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wurden hingegen eingestellt. Oberstaatsanwalt Petersen-Thrö erläuterte, dass das Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der sexuellen Belästigung „mangels Tatverdachts eingestellt worden“ sei. Auch ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue – ihm wurde vorgeworfen, private Renovierungsarbeiten von der Gemeinde bezahlt zu haben – wurde fallengelassen.


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