Erfurt (Thüringen) – Mit Hitlerbärtchen und akkurat gescheiteltem Haar betritt Adolfa B. (55) am Freitag den Sitzungssaal des Landgerichts Erfurt. Adolfa? Dieser Vorname sorgt für verwunderte Blicke im Gerichtssaal, als ein unübersehbarer Mann in den Raum marschiert. Ein Rechtsextremist, dem man auf den ersten Blick ansieht, wer ihm zu diesem Namen verholfen hat.

Im Inneren verkündet der Angeklagte mit sonorer Stimme, der weibliche Vorname stehe „sogar in meiner Geburtsurkunde“. Denn im Sommer 2025 ließ der Mann, der damals noch André hieß, beim Standesamt Erfurt seinen Geschlechtseintrag ändern und benannte sich offiziell in Adolfa Andrea B. um. Doch wegen des Vornamens muss sich diese Person, die sich zudem selbstbewusst als „schönste Frau von Apolda“ bezeichnet, nicht vor Gericht verantworten. Vielmehr geht es – wie der Anblick bereits vermuten lässt – um verbotene Neonazi-Tätowierungen.

Am Hinterkopf trägt Adolfa B., bis vor einem Jahr noch André, ein Adler-Tattoo mit dem Schriftzug „Mein Kampf geht weiter“. Auf dem T-Shirt ist der Spruch „Alles hat ’nen Haken, nur das Kreuz hat vier“ zu lesen

Schon am 15. Dezember 2025 wurde der Gerüstbauer, der inzwischen auf dem Papier als Frau geführt wird, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Am 31. Januar 2025 hatten ihn Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei nahe seiner Wohnung in Apolda gestoppt, weil er mit einem Compoundbogen in der Hand unterwegs war. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten zwei Hakenkreuz-Tätowierungen an den Fingern seiner linken Hand.

1200 Euro Geldstrafe für Hakenkreuz-Tattoos

Für das Amtsgericht Apolda war der Fall eindeutig: Der Neonazi, der zuvor bereits wegen verschiedener Delikte wie gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Fahrens ohne Führerschein im Gefängnis gesessen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Doch André B., inzwischen Adolfa, wollte das Urteil nicht hinnehmen und legte Berufung ein.

Neonazi Adolfa B. (mit Verteidiger Andreas Wölfel) zeigte der Staatsanwältin und auch einem Fotografen den Mittelfinger

Stinkefinger Richtung Staatsanwältin

Sein Anwalt, der als Szenenanwalt bekannte Andreas Wölfel, bemühte sich um eine Einstellung des Verfahrens, scheiterte jedoch an Staatsanwältin Rena Sophie Heß. „Bei so offensichtlichen Tätowierungen muss man damit rechnen, dass sie jederzeit gesehen werden können“, führte sie aus. Dafür erhielt sie von Adolfa B. kurz darauf den ausgestreckten Mittelfinger.

Der Hakenkreuz-Fall wurde vor dem Landgericht Erfurt verhandelt

Offenbar dient Rechtsextremist Liebig als Vorbild

Warum sich der Angeklagte inzwischen als Frau ausgibt, wird in einer Verhandlungspause deutlich, als sich B. und sein Verteidiger über Marla-Svenja Liebich (55) unterhalten. Der Rechtsextremist hatte 2024 seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und trat danach in Frauenkleidung auf. Und Adolfa? Spottet über das Selbstbestimmungsgesetz: „Die müssen mich als Frau ansprechen!“ Das Gespräch wird durch einen Anruf unterbrochen. Klingelton: Die erste Strophe der Deutschlandhymne. Adolfa meldet sich mit den Worten „Heil Hitler“. Schamloser geht es kaum.

Doch Richter Peter Andres lässt sich von dem skurrilen Auftreten nicht beeindrucken. Sein Urteil: Die Berufung wird verworfen, das Urteil aus Apolda bleibt bestehen: 40 Tagessätze à 30 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten. Adolfa B. hat bereits angekündigt, Revision einzulegen.

Offen bleibt vorerst nur eine Frage: Warum wurde einem offenkundigen Neonazi ausgerechnet der Vorname Adolfa genehmigt? Eine entsprechende Anfrage beim Standesamt Erfurt blieb bislang unbeantwortet.