Zeven – Diese Frau und ihre Tochter kämpfen weiter. Im vergangenen Sommer ereignete sich der Vorfall in einer kleinen Gemeinde in Niedersachsen, im oberen Stockwerk eines Jugendtreffs. Hinter einer versperrten Tür kam es zwischen Frida (14, Name geändert) und drei Jungen zu sexuellen Handlungen. Ihre Darstellung: eine Gruppenvergewaltigung. Die zuständige Staatsanwältin jedoch stellte das Ermittlungsverfahren ein. Vier Wochen nach diesem Schritt zeichnet sich nun eine brisante Entwicklung ab: Am 10. Juli soll der damalige Rädelsführer (inzwischen 17) erneut ein Mädchen vergewaltigt haben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Auch diesmal ist das mutmaßliche Opfer gerade einmal 14 Jahre alt.
Gegen die Einstellung des Verfahrens aus dem Frühsommer des Vorjahres hat die Anwältin der Familie Beschwerde eingelegt. Nun liegt die Entscheidung über eine mögliche Anklage im Fall des Jugendzentrums in Gnarrenburg bei der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Celle. „Sie sollen für das, was sie mir angetan haben, bestraft werden“, erklärt Frida. Die Folgen begleiten sie bis heute. Einer der Jungen hatte die Tat heimlich gefilmt; das Video verbreitete sich rasant im Netz. Seither zieht sich die Gymnasiastin weitgehend in ihr Zimmer zurück. Die neunte Klasse hat sie inzwischen freiwillig wiederholt.
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Welche Gründe führten zur Einstellung des Verfahrens gegen die drei Jugendlichen (damals 15, 16 und 18 Jahre alt)? „Ich kann ihnen eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen“, teilte die Erste Staatsanwältin Pfeiffer der Familienanwältin mit. Diese widersprach umgehend: Die rechtliche Würdigung ignoriere die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Opfer. Offenbar blieb auch unberücksichtigt, dass sich einer der Beteiligten im Nachhinein für seine Rolle entschuldigte. In einem Chat kündigte er an, selbst Anzeige gegen die beiden anderen zu erstatten: „Ich schwöre auf den Koran: Ich wurde bedroht, das zu machen, wurde sozusagen auch vergewaltigt, war auch noch Jungfrau.“
„Ich hatte einfach nur Angst, Angst, Angst“
Frida schrie und weinte nicht, wie sie selbst beschreibt. Sie habe innerlich abgeschaltet, mit angewidertem Blick zugeschaut und sich nicht aktiv beteiligt. Gegenüber ihrer Mutter sagte das Mädchen: „Ich hatte einfach nur Angst, Angst, Angst.“ Die Jungen waren nicht nur älter, sondern auch körperlich überlegen. Die Staatsanwältin bewertete den Fall dennoch juristisch strikt: „Voraussetzung für die Strafbarkeit der Beschuldigten ist zunächst, dass der Widerwille für einen objektiven Dritten erkennbar gewesen wäre.“ Etwa durch ausdrückliche Äußerungen, Weinen oder körperliche Gegenwehr.
Ob diese enge Auslegung dem aktuellen Forschungsstand zu Angst- und Schockreaktionen bei sexuellen Übergriffen gerecht wird, wird unter Fachleuten kontrovers diskutiert. In einer Studie gaben 48 Prozent von 298 befragten Frauen an, während der Vergewaltigung vorübergehend eine extreme Schockstarre erlebt zu haben. Dabei handele es sich nicht um eine bewusste Entscheidung und schon gar nicht um Einverständnis, betonen die Wissenschaftler in ihrer Untersuchung.
Der Berliner Strafrechtler Malte Höpfner (48) äußert sich dazu: „Die Situation spricht gegen eine Freiwilligkeit. Je jünger, desto schutzbedürftiger ist das Opfer. Ich denke, selbst ein Nur-Nein-heißt-Nein hätte die Situation nicht geändert. Es ist eher Standard, dass Opfer eingeschüchtert sind und nichts sagen. Ganz besonders bei einem so jungen Mädchen. Je jünger die vermeintlich Geschädigte ist, desto eher muss der Täter erkennen, dass es nicht freiwillig ist.“ Sebastian Schlüsselburg (43, SPD), Vize-Vorsitzender des Berliner Rechtsausschusses, plädiert für eine Verschärfung des Strafrechts nach der einfachen Devise: Nur Ja heißt Ja. Der Jurist: „Solch schreckliche Fälle zeigen, wie lebensfremd das aktuelle Sexualstrafrecht insbesondere bei Minderjährigen ist. Man kann doch in so einer körperlichen und psychischen Zwangslage nicht von jedem verlangen, laut Nein zu sagen, sich wegzudrehen, zu weinen oder sich steif zu machen.“
Welche Rolle spielte die verbarrikadierte Tür?
Im Fall von Frida kommt ein weiteres Detail hinzu: Die Tür zum Raum war während des Vorfalls von innen verschlossen und wurde von den Jungen zusätzlich mit einem Billardtisch blockiert. Sollte damit Frida der Fluchtweg abgeschnitten werden? Aus Sicht der Staatsanwältin ist nicht auszuschließen, dass damit „unerwünschte Zuschauer“ ferngehalten werden sollten. So steht es im Einstellungsbescheid. Auch hätten die Jungen Frida nicht ihr Handy abgenommen; es befand sich in ihrer Hose. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war ihre Lage also nicht schutzlos.
Was bedeutet der zweite Vergewaltigungsfall?
Die Polizeiinspektion Rotenburg (Niedersachsen) bestätigte auf Anfrage, dass es nun einen weiteren Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung „zum Nachteil einer 14-Jährigen“ gibt. Ermittelt werde gegen einen 17-Jährigen. Nach Informationen soll es sich um denselben Jugendlichen handeln, der auch bei Frida als Anführer der Gruppe auftrat. Ändert der neue Fall die Bewertung der früheren Tat im Jugendzentrum Gnarrenburg? Laut Staatsanwältin Julia Pirk ist die Staatsanwaltschaft Stade noch nicht damit befasst. Grundsätzlich gelte: „Jede einzelne Tat muss gesondert festgestellt werden. Ob und wie sich das in dem Verfahren zu dem Vorfall im Jugendzentrum auswirkt, ist insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ.“
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