Berlin – Die bereits bekannten großzügigen Homeoffice-Regelungen in den Bundesministerien haben für Verwunderung in Deutschland gesorgt. Nach einer BILD-Anfrage kündigte das erste Ressort umgehend an, die umstrittene „Mallorca-Regel“ (Arbeiten aus dem Ausland) wieder abzuschaffen. Eine neue BILD-Recherche offenbart nun: In einigen Bundesbehörden sind die Vorschriften sogar noch großzügiger! Mitarbeiter dürfen teilweise wochenlang aus dem Ausland arbeiten, in manchen Fällen sogar ohne Beschränkung auf Europa.
Ein paar E-Mails am Morgen, mittags an den Strand, abends Tapas am Hafen: Was für Millionen Arbeitnehmer wie ein Urlaubstraum klingt, ist für manche Staatsbedienstete längst Realität – und das, ohne einen einzigen Urlaubstag in Anspruch nehmen zu müssen.
Wo und wann arbeiten unsere Beamten eigentlich?
Besonders großzügig zeigt sich die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Dort dürfen Beschäftigte bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr, also rund sechs Wochen, im EU-Ausland arbeiten. Die Behörde bestätigte gegenüber BILD: „Die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte im Rahmen der mobilen Arbeit ist grundsätzlich im Inland sowie im EU-Ausland möglich.“ Ein fester Bildschirmarbeitsplatz ist dafür nicht erforderlich, Laptop und Handy genügen.
Konkret bedeutet das: Wer die Zustimmung seines Vorgesetzten erhält, kann seinen Dienst sechs Wochen lang von Mallorca, einer griechischen Insel oder der portugiesischen Algarve aus verrichten – ganz ohne Urlaubstage zu opfern.
Grundsätzlich nutzt in der Bundeszentrale „der überwiegende Teil der Beschäftigten“ die Erlaubnis zum mobilen Arbeiten. Die Behörde bestätigt: Auch die Mallorca-Regel wird genutzt, wenn auch selten. Davon werde „so gut wie kein Gebrauch gemacht“, so die Auskunft. Konkrete Zahlen, wie viele Beschäftigte „Workation“ betreiben, lieferte die bpb allerdings nicht.
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt auf eine „Workation“-Erlaubnis. Beschäftigte können bis zu 60 Prozent ihrer Arbeit ortsunabhängig erledigen. Für „einen abgestimmten kurzen Zeitraum“ ist das ebenfalls aus dem EU-Ausland möglich. Die Behörde erklärt, die Regelung diene „auch dazu, im Wettbewerb um hoch qualifizierte und -spezialisierte Fachkräfte bestehen zu können“. Doch die Realität ist auch: In der freien Wirtschaft müssen Arbeitnehmer für mehrere Wochen auf Mallorca oder an der Algarve meist ihren Jahresurlaub opfern. Dort geht der Trend zudem längst wieder zu mehr Präsenz im Büro, während die Behörden großzügig Freiheiten wie in der Corona-Ära gewähren.
„Das ist ungerecht und sollte angepasst werden!“
Selbst innerhalb des öffentlichen Dienstes sorgen die Regelungen für Unmut. Heiko Teggatz (53), Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßt Homeoffice zwar „in einem vertretbaren Umfang“. Seine Polizisten hingegen müssen täglich mit Uniform und Dienstwaffe auf dem Revier erscheinen – und können nicht von Mallorca aus vom Pool arbeiten.
Die „Mallorca-Regel“ verärgert den Gewerkschafter. Gegenüber BILD sagt er: „Das ist ungerecht und sollte dringend angepasst werden!“
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) sieht hingegen kein Problem. Er „unterstützt die Ausweitung des ‚mobilen Arbeitens‘“, und zwar „als Maßnahme der Flexibilisierung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Bei der Bundesagentur für Arbeit dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage im Jahr EU-„Workation“ machen. Beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gilt: In „begründeten Einzelfällen“ darf aus EU-Staaten, Großbritannien oder der Schweiz gearbeitet werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) beschränkt dies auf die EU.
Am großzügigsten bei der Auslandsregel ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Dort können Beschäftigte an bis zu 40 Tagen pro Jahr mobiles Arbeiten beantragen – und zwar nicht nur innerhalb der EU. Das sind rund acht Wochen! Laut Angaben der Behörde kann mobiles Arbeiten sogar in Ländern außerhalb Europas genehmigt werden.
Der Dienst-Laptop könnte also theoretisch auch auf einer Terrasse in Kanada, am Strand in Thailand oder auf einer Veranda in Südafrika aufgeklappt werden – ebenfalls, ohne dafür einen einzigen Urlaubstag zu opfern.
Das Bundesamt liefert BILD konkrete Zahlen: „944 Personen und damit 87,4 Prozent der Beschäftigten des KBA insgesamt haben die Berechtigung zum Homeoffice (mobiles Arbeiten bzw. alternierende Telearbeit).“ Mit „Telearbeit“ ist Arbeit von zu Hause gemeint, aber an einem festen Bildschirmarbeitsplatz.
Beim Bonner IT-Dienstleister „Informationstechnikzentrum Bund“ arbeiten satte 88,98 Prozent der Beschäftigten (3753 Mitarbeiter) „ortsflexibel“ (Stand: Ende 2025). Dabei ist auf Antrag erlaubt: bis zu zwei Wochen aus dem Ausland.
Allerdings gibt es auch Bundesbehörden, die deutlich strengere Regeln haben, etwa das Bundeskartellamt und das Bundesverwaltungsamt: In beiden Behörden ist Homeoffice nur in Deutschland möglich.


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