Berlin – Der Fall der 14-jährigen Frida hat Deutschland erschüttert und tief betroffen gemacht: Das Mädchen soll in einer Jugendeinrichtung in Niedersachsen von drei älteren Jugendlichen vergewaltigt worden sein. Während der Tat verfiel sie in eine Schockstarre – sie weinte nicht, sie schrie nicht. Weil sie ihren Unwillen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht habe, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Für viele, die von Fridas Geschichte erfahren haben, ist das kaum zu fassen. Die traurige Wahrheit: Fridas Fall ist kein Einzelfall. Sieben couragierte Frauen berichten, weshalb ihre Verfahren nie vor Gericht kamen oder ohne Schuldspruch endeten.
„Eine vollständige, eigenständige Schilderung des Tatablaufs gelang ihr nicht“
Julia (17, Name geändert) war gerade einmal elf Jahre alt, als der Lebensgefährte ihrer Mutter Yvonne (45, Name geändert) sie sexuell missbraucht haben soll. Erst zwölf Monate später fand sie den Mut, sich ihrer Mutter anzuvertrauen. Unter Tränen schilderte sie: Der damalige Partner ihrer Mutter habe sich während eines Campingurlaubs in den Niederlanden in ihr Bett gelegt. Er habe sie unter ihrer Kleidung am Gesäß und im Intimbereich berührt und ihr wiederholt den Finger eingeführt. Sie habe ihm gesagt, dass sie das nicht möchte, habe seine Hand weggeschoben – ohne Erfolg. Im Anschluss soll der Mann Julia Geld angeboten haben. Nach ihren Angaben wiederholte sich der Missbrauch mindestens fünfmal.

Yvonne brach sofort den Kontakt ab und erstattete Anzeige gegen den Mann. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Ihre Begründung: Julia sei nicht in der Lage gewesen, ausreichend Details zu schildern. Zwar habe sie die Übergriffe benennen können, jedoch kaum Einzelheiten liefern können – „gerade die Kernhandlung wird lediglich benannt“. Eine eigenständige, zusammenhängende Darstellung des Tathergangs sei ihr nicht gelungen. Zudem sei es „nicht nachvollziehbar“, wie der Mann sie am Gesäß gestreichelt haben könne, während sie auf dem Rücken gelegen habe – es fehle an „logischer Konsistenz“. Zu den weiteren Vorfällen habe sie keinerlei Details mehr angeben können, „es sei immer dasselbe“ gewesen. Die Anwältin der Familie legte Widerspruch ein, forderte weitere Ermittlungen und ein aussagepsychologisches Gutachten – vergeblich. Auch die Beschwerde blieb erfolglos. Julia leidet bis heute schwer unter den Folgen der Tat.

„Nimmt das Opfer die Handlungen ohne Widerstand hin, liegt keine Gewalt vor“
Antje war elf Jahre alt, als sie zum ersten Mal vergewaltigt wurde. Es dauerte viele Jahre, bis der Täter dafür vor Gericht stand und verurteilt wurde. Nur einen Tag vor Prozessbeginn – Antje war inzwischen 32 – soll ein weiterer Mann sie überfallen haben: ihr Trauzeuge. Im Rückblick erinnert sie sich: Sie fährt abends allein mit dem Auto zu einem Feldweg. Sie möchte für sich sein und den Sternenhimmel betrachten. Der damalige beste Freund ihres Ehemanns erfährt davon und folgt ihr. Er drängt sich Antje auf, steigt zu ihr ins Auto, beginnt sie zu küssen und schiebt seine Hand in ihre Hose. Sie stößt ihn immer wieder weg und sagt, dass sie das nicht will. Dann dringt er in sie ein. Sie hat starke Schmerzen. Beim Aussteigen sagt er laut Antje noch: „Wir haben ja gar nicht so richtig gef****, also muss es keiner wissen.“

Antje erstattete Anzeige. Doch die Justiz wollte keine Vergewaltigung erkennen. In den Akten findet sich der Satz: „Nimmt das Opfer die unerwünschten sexuellen Handlungen hin, ohne Widerstand zu leisten, so liegt keine Gewalt (...) vor.“ Zudem wäre es ihr „jederzeit möglich gewesen“, die Situation zu verlassen, das Auto zu starten oder per Handy Hilfe zu holen. Antje sagt heute: „Ich war komplett erstarrt. Ich habe mich nicht wehren können, es ging gar nichts.“ Obwohl ein psychologisches Gutachten ihr später Flashbacks, emotionale Betäubung und Handlungsunfähigkeit attestierte, argumentierten die Behörden, es gebe „keinerlei Anhaltspunkte“, dass der Beschuldigte eine mögliche schutzlose Lage erkannt und bewusst ausgenutzt habe. Am Ende zahlte der Mann wegen einer „leichten Körperverletzung“ 600 Euro an eine Opferorganisation. Antje kämpfte fünf Jahre lang vor Gericht – vergeblich. Heute ist sie wegen der psychischen Folgen arbeitsunfähig und vollständig berentet.

„Zwar hat Ihre Mandantin angegeben (...), dass sie die Handlungen nicht wolle. Allerdings …“
Lilly (29) feierte 2023 mit ihrer Frauenfußballmannschaft den Saisonabschluss. Als die anderen nach und nach gingen, blieb sie mit einem Mann aus dem Verein allein im Vereinsheim zurück. Nach ihren Angaben nahm er ihr das Handy weg, ignorierte mehrfach ihr Nein und wurde immer aufdringlicher. Lilly sagt, sie habe unmissverständlich klargemacht, dass sie all das nicht möchte. Trotzdem habe der Mann sie vergewaltigt. Sie erstattete Anzeige, wurde noch am nächsten Tag von der Polizei vernommen und im Krankenhaus untersucht.

Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gleich zweimal ein. In der Begründung heißt es: „Zwar hat Ihre Mandantin angegeben, dass sie dem Beschuldigten zunächst immer wieder gesagt habe, dass sie die Handlungen nicht wolle.“ Für die Ermittler war das jedoch nicht ausreichend. Sie argumentierten, Lilly habe bei den darauffolgenden sexuellen Handlungen nicht erneut deutlich gemacht, dass sie auch diese ablehne. Daher sei nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte bewusst gegen ihren Willen gehandelt habe. Auch die bei der Untersuchung festgestellten Verletzungen werteten die Ermittler nicht als Beleg für eine Vergewaltigung, da diese „durch einvernehmliche sexuelle Handlungen“ entstanden sein könnten. Bis heute bringt Lilly vor allem ein Satz aus der Einstellungsentscheidung in Rage: Dass offenbar selbst ein klar ausgesprochenes „Nein“ nicht genügt habe.


Es hätte auch „nur ein Streit mit deinem Freund“ sein können
Dreimal übernachtete Sandra (35, Name geändert) als Jugendliche (damals 16) bei ihrem besten Freund. Nach den ersten beiden Besuchen, so berichtet sie, wachte sie morgens auf und fühlte sich unwohl. Zufall, dachte sie. Beim dritten Mal wurde sie mitten in der Nacht wach. Nach ihren Angaben lag der damals 21-Jährige auf ihr und war bereits in sie eingedrungen. Als er bemerkte, dass Sandra alles mitbekam, soll er aufgesprungen sein. Sandra erinnert sich, dass sie Schmerzen hatte. Ihr Kumpel soll sie anschließend nackt aus der Wohnung geworfen und ihre Kleidung vor die Tür gestellt haben.
Im Treppenhaus traf sie auf einen Nachbarn, der sie zur Polizei brachte. Dort erzählte Sandra von ihrem Verdacht: K.-o.-Tropfen! Eine ärztliche Untersuchung wurde ihr nicht zuteil – auch nicht auf mehrfache Nachfrage. Stattdessen fragten die Beamten nach ihrer Kleidung und ihrem Verhältnis zu dem Mann, der sie missbraucht haben soll. Ein Beamter sagte laut Sandra, vielleicht habe sie „Streit mit ihrem Freund“ gehabt und „einfach mal keine Lust“. Eine Anzeige wurde damals gar nicht erst aufgenommen.
Erst Jahre später erfuhr Sandra von zwei weiteren Frauen, die ähnliche Vorwürfe gegen den Mann erhoben. Sie schloss sich dem Verfahren als Betroffene an. Doch ihr eigener Fall galt vor Gericht nicht als nachweisbar. Es fehlten entscheidende Beweise – etwa ein Test auf Betäubungsmittel, den ihr die Polizei damals verweigert hatte. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe und Sozialstunden verurteilt.
„... und hatten Sie einen Orgasmus?“
Linda (33) wurde vom Vater ihrer drei Kinder nach der Trennung mehrfach bedrängt – bis es zum Äußersten gekommen sein soll: Nach einem Streit soll er sie erst auf der Treppe gestoßen, dann aufs Bett gedrückt und vergewaltigt haben. Linda erzählt, sie habe ihn währenddessen gefragt, wie es sich anfühle, mit jemandem zu schlafen, der das nicht wolle – ein Versuch, ihn zu stoppen. „Ein bisschen komisch, aber ich bin gleich fertig“, soll seine Antwort gewesen sein. Bei einer weiteren Vergewaltigung habe der Ex versucht, sie gegen ihren ausdrücklichen Willen zu schwängern. Später habe er gedroht, sie umzubringen.
Zunächst erstattete Linda keine Anzeige. Doch sie machte in den sozialen Netzwerken auf ihr Schicksal aufmerksam und postete unter anderem auf TikTok über die Vorfälle. Die Polizei wurde auf sie aufmerksam, als die neue Freundin ihres Ex-Partners wegen eines dieser Videos Anzeige erstattete. Bei der Vernehmung wurde Linda gefragt, ob sie sich ausreichend gewehrt habe. Und sogar, ob sie einen Orgasmus gehabt habe. Das Verfahren liegt seit über einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft – ohne Fortschritt.

„Du hast eine blühende Fantasie und bist viel zu fröhlich“
Nicole (27) erzählt, dass sie ab ihrem dritten Lebensjahr in einer Wohngruppe in Hessen aufwuchs. Mit fünf Jahren begann ein 15-jähriger Mitbewohner, sie zu missbrauchen. Nach Nicoles Angaben legte er sich fast täglich nackt auf sie, rieb sich an ihr, fasste sie an und befriedigte sich dabei. Die Fünfjährige verstand damals nicht, dass ihr Unrecht widerfuhr. Das ging so lange, bis eine Praktikantin sie mehrfach „Nein“ rufen hörte. Sie klopfte an und rief nach Nicole. Die Zimmertür war abgeschlossen.

Die Einrichtung soll den Vorfall wie einen Streit unter Kindern behandelt haben. Nicole musste noch Monate mit dem mutmaßlichen Täter in derselben Wohngruppe leben. Vor Gericht schämte sich Nicole und hatte Angst. Die damals Sechsjährige sollte beschreiben, wie ein Penis aussieht. Ein aussagepsychologisches Gutachten wurde nicht erstellt. Die Praktikantin, die den Vorfall bemerkt und dokumentiert hatte, wurde nie als Zeugin gehört. Zu einer Verurteilung kam es nicht – es stand Aussage gegen Aussage. Von Betreuern hörte Nicole, sie habe eine „blühende Fantasie“ und sei überhaupt „viel zu fröhlich“, als dass ihre Aussage stimmen könne. Bis heute belasten sie die Tat und das Gefühl, dass man ihr nicht geglaubt hat.

Sie kann sich „an den genauen Tatzeitraum nicht gut genug erinnern“
Als Silvana (42) noch ein Kind war, brachte ihre Mutter sie regelmäßig zu den Großeltern. Dort, so erinnert sich Silvana heute, wurde sie über Jahre von vier Männern aus der Familie missbraucht: vom Großvater und drei seiner Brüder. Was dann hinter verschlossenen Türen bei den Familienfeiern geschah, war laut Silvana ein Ritual, von dem auch die Frauen der Familie wussten. Mit 19 schrieb Silvana einen Abschiedsbrief und wollte sich das Leben nehmen. Rettungswagen und Polizei fanden sie zuvor. Sechs Stunden wurde sie von der Kriminalpolizei vernommen. Der einzige noch lebende Täter, ihr fast 90-jähriger Großonkel, bestritt alles – ebenso wie die Großmutter, die ebenfalls beteiligt gewesen sein soll. Das Verfahren wurde nie eröffnet.

Die Justiz zweifelte an Silvanas Glaubwürdigkeit. Silvana könne sich an den „genauen Tatzeitraum“ nicht gut genug erinnern. Die Ermittlungen wurden eingestellt. „Unser System, die Justiz, hat mir weder geglaubt noch geholfen. Und das bei einem jungen Mädchen“, sagt Silvana.

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