Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) – Seit Monaten verharrt Gina H. (30) in Schweigen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen sie den Vorwurf, am 10. Oktober 2025 den achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben. Im bisherigen Prozessverlauf ergriffen ausschließlich die Verteidiger der Angeklagten das Wort. Am 24. August plant sie nun, ihr Schweigen zu beenden und dabei laut ihrer Anwälte „berichtigen oder geradestellen“ zu wollen. Ein Geständnis werde sie ausdrücklich nicht ablegen. Auch auf Fragen vor Gericht will sie verzichten – eine bewusste taktische Entscheidung.
Die Lebenspartnerin von Fabians Vater steht unter Anklage, den Jungen an einem Gewässer nahe Klein Upahl mit sechs Messerstichen getötet und seine Leiche anschließend in Brand gesteckt zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass sie auf diese Weise einen Konfliktpunkt in ihrer Beziehung aus dem Weg räumen wollte.
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„Es besteht die Notwendigkeit, dass sie sich zu bestimmten Zeugen und den zeitlichen Abläufen äußert und die Beziehung zu ihrem Partner näher beleuchtet“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Löcker. „Wir haben bewusst so lange gewartet, damit sie auf die Aussagen der anderen eingehen kann.“ Der Prozess ist derzeit für vier Wochen unterbrochen. Für das Verteidigerteam ist dies eine günstige Gelegenheit, die Einlassung – also die Stellungnahme von Gina H. – vorzubereiten.
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Für Gina H. selbst bedeutet die Unterbrechung laut Löcker hingegen eine zusätzliche Belastung: „Frau H. hegt die Hoffnung, dass sich alles aufklärt. Das hält sie uns vor: ‚Warum dauert das so lange? Ich bin doch unschuldig.‘“
Angeklagte soll in eigenen Worten sprechen
Die Verteidigung möchte die zusätzliche Zeit nutzen, um die Aussage der Angeklagten gründlich vorzubereiten. „Das wird mit ihr durchgesprochen, so aufwendig das auch sein mag“, sagt Löcker. Gemeinsam mit seinem Kollegen Andreas Ohm plane er, sich zwei bis drei Tage mit der Angeklagten und einem Aufnahmegerät zurückzuziehen. Gina H. habe sich während des Prozesses bereits Notizen gemacht. Die Erklärung werde gemeinsam erarbeitet, jedoch in ihren eigenen Worten formuliert. Die Anwälte unterstützten lediglich dabei, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Vor Gericht werde Gina H. ihre Stellungnahme dann ablesen.
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„Sie wird nicht versuchen, die Schuld auf andere abzuwälzen oder jemand anderen als möglichen Täter ins Spiel zu bringen. Eine gänzlich andere Charakterdarstellung wird sie ebenfalls nicht anstreben“, so Löcker. Das wäre unglaubwürdig, schließlich habe man durch die Sprachnachrichten viel über ihren Charakter erfahren.
Antworten könnten missverständlich sein
Auf Fragen der Prozessbeteiligten werde Gina H. nicht eingehen. Aus Sicht der Verteidigung gehe es dabei nicht um die Schuldfrage. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass die Angeklagte unter dem Druck des Prozesses unüberlegt antworte – ihre Aussagen könnten dann falsch interpretiert oder gegen sie verwendet werden. „Jede Antwort kann tödlich sein“, betont Löcker. Deshalb wolle sich die Verteidigung mit dem Gericht darauf einigen, Fragen zunächst schriftlich festzuhalten und anschließend mit Gina H. zu erörtern. Löcker: „Wir können nicht darauf hoffen, dass so eine Einlassung alles umstößt. Aber sie wird vielleicht für ein wenig Bewegung sorgen.“
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Fabians Mutter soll Kraft sammeln
Während die Verteidigung die Pause für ihre Vorbereitungen nutzt, versucht Fabians Mutter Dorina L. (32), neue Energie zu tanken – für die voraussichtlich letzten sieben Verhandlungstage. „Meine Mandantin bemüht sich, abzuschalten und zu sich zu finden. Sie hat sogar ihren Geburtstag im Gerichtssaal verbracht, der Prozess ist für sie außerordentlich belastend. Zudem spürt sie den Verrat des Kindesvaters nahezu täglich. Sie kann es nicht fassen und fragt mich immer wieder: Wie kann ein Mensch nur so sein?“, berichtet ihre Anwältin Christine Habetha.
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Beweisanträge sollen gestellt werden
Vor Beginn der Gerichtsferien hatte Richter Holger Schütt die Verfahrensbeteiligten zudem gebeten, mögliche Beweisanträge für den 6. und 7. August vorzubereiten. Nach Informationen sind zwei Beweisanträge denkbar: Die Nebenklage erwägt eine erneute Begutachtung des Campingmessers von Gina H.s Nachbarn Olaf K. Die Verteidigung könnte hingegen die Auswertung der Fahrzeugdaten des Autos von Christian D., einem Bekannten der Angeklagten, beantragen.
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