Berlin – Beim Bürgergeld steht ein umfassender Umbau an: schärfere Sanktionen gegen Leistungsverweigerer, konsequenterer Kampf gegen Sozialbetrug, eine größere Lohnabstände zur staatlichen Unterstützung sowie die Ausgliederung ukrainischer Geflüchteter aus dem Leistungssystem. Doch die Umsetzung stockt, und innerhalb der Koalition entbrennt neuer Konflikt: Die Union drängt die SPD zu mehr Entschlossenheit.

Bislang ist lediglich der erste Abschnitt der vereinbarten Neuerungen seit dem 1. Juli in Kraft: Das Bürgergeld firmiert nun unter dem Namen Grundsicherung, zudem wurden die Regelungen zu Sanktionen, Vermögen und Mietkosten moderat verschärft. Wann die weiteren zugesagten Vorhaben realisiert werden, bleibt indes ungewiss.

Das Vorhaben „Ukrainer aus dem Bürgergeld“ ruht

Eigentlich war geplant, dass alle ukrainischen Geflüchteten, die seit April 2025 nach Deutschland kamen, ab Juli keine Grundsicherung mehr beziehen, sondern die niedrigeren Asylleistungen. Für einen Alleinstehenden bedeutet das eine Kürzung von 563 auf 455 Euro monatlich – ein Minus von 108 Euro. Der von Arbeitsministerin Bärbel Bas (58, SPD) vorgelegte Gesetzentwurf passierte im November 2025 das Kabinett und wurde im Januar in den Bundestag eingebracht. Dort liegt das Vorhaben nun auf Eis. Die SPD zeigt sich unbeeindruckt und hält die Forderung der Union ohnehin für wenig durchdacht. In den Reihen der Union schweigt man sich über den Plan aus, da sich auch die Unions-Ministerpräsidenten querstellen. Der Hintergrund: Während die Grundsicherung vom Bund finanziert wird, tragen die Länder die Kosten für Asylleistungen.

Konflikt um die Bekämpfung von Sozialbetrug

Union und SPD hatten sich darauf verständigt, entschlossener gegen Sozialbetrug vorzugehen. Dazu sollen Bas und Innenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) einen Aktionsplan erarbeiten. Zentrale Maßnahmen: Personen mit offenem Haftbefehl sollen künftig von Leistungen ausgeschlossen werden, und Behörden sollen Daten austauschen dürfen, um Missbrauch effektiver aufzudecken. Im Fokus steht insbesondere der Betrug durch osteuropäische Migranten, die in heruntergekommenen Immobilien untergebracht sind.

Ursprünglich war geplant, den Aktionsplan Ende Juli im Kabinett zu verabschieden. Doch die Verhandlungen zwischen Bas und Dobrindt dauern an. Regierungskreisen zufolge wird eine Einigung erst für September angestrebt, ob diese gelingt, bleibt abzuwarten. Das Arbeitsministerium äußert sich lediglich dahingehend, dass die Umsetzung bis zum Jahresende „angestrebt“ werde. Die Arbeitgeber üben derweil Druck aus. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter (63) fordert: „Der für Juli angekündigte Aktionsplan muss jetzt endlich vorgelegt werden.“

Höhere Anreize für Erwerbstätigkeit

Empfänger von Bürgergeld, die einer Arbeit nachgehen, sollen künftig einen größeren Teil ihres Verdienstes behalten dürfen. Das Ziel: Arbeit soll sich wieder spürbar lohnen. Das neue Konzept sieht vor, dass Leistungsbezieher (Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag) mit geringer Wochenarbeitszeit weniger behalten dürfen, während jene mit mehr als einem Minijob mehr Anrechnung erhalten.

Dafür ist jedoch ein grundlegender Umbau des Sozialstaats nötig: Die verschiedenen Leistungen müssen gebündelt werden, aus vier Sozialbehörden sollen zwei werden. Zudem sind bei Ausgaben wie den Unterkunftskosten vermehrt Pauschalbeträge vorgesehen.

Die Union erhofft sich von diesem Reformschritt echte Einsparungen. Der erste Teil der Bürgergeldreform bringt im Haushalt 2027 lediglich magere 70 Millionen Euro – das entspricht 0,2 Prozent der 40,8 Milliarden Euro, die für die Grundsicherung aufgewendet werden.

Union fordert von Bas ein höheres Tempo

Bereits im März hatte der damalige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann (49) verlangt: „Die Reform muss vor der Sommerpause ins Kabinett, damit sie spätestens zum 1. Januar 2027 greifen kann.“ Daraus wurde nichts. Nun wächst der Druck. Marc Biadacz (46, CDU), Arbeits- und Sozialsprecher der Unionsfraktion, fordert: Bas müsse „endlich konkrete Reformvorschläge auf den Tisch legen“. CSU-Arbeitsmarktpolitiker Peter Aumer (50) verschärft den Ton: „Hier muss Ministerin Bas liefern. Die vereinbarten Maßnahmen müssen zum 1. Januar 2027 greifen.“ Auch CSU-Sozialpolitikerin Hülya Düber (48) verlangt, dass die neuen Hinzuverdienstregeln und Pauschalen „zum 1. Januar 2027 starten“.

Doch das erscheint kaum realistisch. Erst im Herbst will die Arbeitsgruppe „Sozialstaatsreform“ laut Bas-Ministerium ihr Konzept vorlegen. Danach müsste sich die Regierung intern einigen und konkrete Gesetze ausarbeiten. Die vollständige Umsetzung dauert nach Angaben der Arbeitsagentur sechs bis zwölf Monate.

Sozialministerin Bas hatte bereits im Mai erklärt, sie trete bei der Sozialstaatsreform bewusst „auf die Bremse“, um überhastete Entscheidungen zu vermeiden. Unions-Sozialexperte Biadacz hält dagegen: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass auf Reformankündigungen auch Resultate folgen.“