Berlin – Steht hinter solchen Klagen wirklich der Kampf gegen Diskriminierung, oder geht es eher darum, eine Einnahmequelle zu erschließen? Diese Frage stand im Zentrum eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin. Nikolas T., der sich als nonbinär bezeichnet und weder als Mann noch als Frau fühlt, verklagte die Firma des Unternehmers Marco Junk (50). Der Grund: Eine Absage auf eine Bewerbung begann mit „Sehr geehrter Herr T.“. Der Ausgang des Verfahrens überraschte.

Nikolas T. forderte von Junks Deutschem Vergabenetzwerk 5000 Euro, weil die Anrede nicht stimmte und in der Stellenausschreibung der Zusatz (m/w/d) fehlte. Das Unternehmen lehnte die Zahlung ab, woraufhin T. Klage auf 17.500 Euro einreichte. Am 31. März fand vor dem Arbeitsgericht Berlin ein Gütetermin statt. Dazu erschien Nikolas T. mit lackierten Nägeln und langem blondem Haar, das zum Zopf gebunden war. Als im Saal jemand „Herr T.“ sagte, erfolgte sofort die scharfe Erwiderung: „Sprechen Sie mich bitte nicht mit Herr an!“

Im weiteren Verlauf einigte man sich darauf, die neutrale Bezeichnung „die klagende Partei“ zu verwenden. Eine Einigung über eine Zahlung gab es jedoch nicht. Unternehmer Junk und seine Anwältin Nicole Becker vermuteten, dass nicht verletzte Gefühle, sondern ein Geschäftsmodell der Klage zugrunde lag: „Es hat ganz stark den Anschein, dass Sie sich eines vorgefertigten Musters bedienen, um sich ein Taschengeld zu verdienen.“

Marco Junk (50) vor dem Arbeitsgericht Berlin
Marco Junk (50) vor dem Arbeitsgericht Berlin

„Es kann nicht sein, dass Recht zu Unrecht wird“

Zur Verhandlung und Urteilsverkündung am 28. Mai erschien Nikolas T. nicht, sondern ließ sich von einer Trans-Aktivistin vertreten – mit dezentem Makeup, lila Shirt, Federohrringen und Halskette. Sie lobte immerhin: „Soweit ich weiß, hat das Gericht auch nichtbinäre, inklusive Toiletten.“

Marco Junk war hingegen anwesend. Er betonte: Nikolas T. sei ausschließlich aufgrund fehlender Qualifikation abgelehnt worden. Er suchte Volljuristen, T. studiere noch. Der Unternehmer: „Jemand ohne Führerschein kann sich auch nicht als Busfahrer bewerben.“ Ihm gehe es nicht ums Geld: „Es kann nicht sein, dass Recht zu Unrecht wird. Deswegen sitze ich hier. Ich muss noch in den Spiegel schauen können. Im Lebenslauf stand ein männlicher Name, mir war nicht bewusst, dass die Person divers ist.“

Richter sieht Rechtsmissbrauch durch Nikolas T.

Im Namen des Volkes wies der Richter die Klage ab. Nikolas T. habe Rechtsmissbrauch betrieben, offenbar, um damit Geld zu verdienen. Dafür sprächen weitere ganz ähnliche parallele Verfahren von T. sowie der Umstand, dass die Klage sehr kurz nach Ablehnung der Bewerbung eingereicht wurde, was auf Systematik hindeute. T. muss rund 700 Euro Gerichtskosten zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei einer Niederlage in der Berufung müsste Nikolas T. allerdings auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Diese sind hoch. Marco Junk: „Ich habe schon mehr für diesen Prozess bezahlt als gefordert wird.“ Er ist trotzdem zufrieden. „So soll es sein. Wasser fließt immer noch bergab in Deutschland. Es geht darum, diejenigen zu schützen, die tatsächlich diskriminiert werden. Und gegen jene vorzugehen, die daraus ein Geschäftsmodell machen.“