Berlin – Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sorgt für Diskussionen: Wer von zu Hause aus arbeitet, darf sich unter bestimmten Umständen sogar sexuell betätigen – und das während der bezahlten Arbeitszeit. Diese These vertritt der Arbeitsrechtler Arndt Kempgens (56). Eine Behauptung, die viele verblüfft. Doch was verbirgt sich tatsächlich dahinter?

The Pik befragte Kempgens und seine Kollegin, die Fachanwältin Maike Statzberger (49), zu den genauen Grenzen des Erlaubten im Homeoffice. Ihr Urteil: Es ist mehr gestattet, als viele vermuten. Aber längst nicht alles.

Ist Sex im Homeoffice erlaubt?

Das ist die wohl überraschendste Aussage: Arbeitsrechtler Kempgens zufolge kann eine „geringfügige sexuelle Betätigung“ arbeitsrechtlich zulässig sein. Zumindest dann, wenn dadurch die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Entscheidend sei, dass die anfallende Arbeit nicht liegen bleibt.

Doch was versteht er unter „geringfügiger sexueller Betätigung“? Der Experte meint damit keine ausgedehnten Abenteuer, sondern kurze Momente des Vergnügens, vergleichbar mit einer Zigaretten- oder Kaffeepause. Im Büro wäre das undenkbar, doch im Homeoffice fehlen Zeugen, Kollegen und Kunden – die private Sphäre wirkt als Schutzraum. „Deshalb darf man sich hier etwas mehr erlauben“, so Kempgens. In der Mittagspause ist Sex ohnehin Privatsache, in die der Arbeitgeber nichts zu sagen hat. Allerdings: „Geringfügig“ bleibt das Vergnügen nur, wenn man dafür nicht eigens den Arbeitsort verlässt (etwa ins Schlafzimmer wechselt). Der Arbeitsrechtler: „Faustregel: Quickie ja, ausgiebiger Sex im Ehebett nein!“ Rechtlich entscheidend ist: Arbeitsergebnis und übliche Arbeitsabläufe dürfen „nicht spürbar gestört“ werden. Und das Anschauen von Pornos? Das ist während der Arbeitszeit eindeutig tabu!

Und: Ein Quickie kann sich sogar positiv auf die Arbeitsleistung im Homeoffice auswirken: Beim Sex schüttet das Gehirn Dopamin und Oxytocin aus. Wissenschaftlichen Studien zufolge senken diese Hormone den Stresspegel und steigern die geistige Leistungsfähigkeit. Neurologe Dr. James Couch (Universität Oklahoma) fand heraus: Dopamin vertreibt Stressgefühle für rund zwei Stunden. Wer entspannt ist, arbeitet besser.

Aber: Was im Homeoffice als Privatsache beginnt, kann bei offenen Mikrofonen oder versehentlich geteilten Bildschirmen schnell zum beruflichen Risiko werden. Denn wer während der bezahlten Arbeitszeit Privates tut, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Wird es bekannt (etwa durch Zeiterfassungssysteme, Erreichbarkeitsprotokolle oder schlicht durch Unaufmerksamkeit im nächsten Videocall), droht mindestens eine Abmahnung.

Was ist im Homeoffice noch erlaubt, und was sollte man besser lassen?

▶︎ … Bier trinken? Grundsätzlich ist das erlaubt. „Ist Alkohol nicht ausdrücklich verboten, ist auch ein Bier erlaubt. Die Arbeitskraft muss aber voll erhalten bleiben“, sagt Kempgens. Wer betrunken seine Arbeit vernachlässigt, riskiert eine Abmahnung.

▶︎ … Wäsche waschen oder Pakete annehmen?

Kleine Handgriffe werden oft geduldet. Statzberger stellt jedoch klar: „Haushaltstätigkeiten gehören nicht zur bezahlten Arbeitspflicht.“ Größere Aktionen wie Wäsche aufhängen oder Putzen sind nur in der Pause erlaubt.

▶︎ … mit dem Hund raus oder einkaufen?

Nur in der Pause! Wer private Erledigungen macht, muss diese als Pause erfassen oder mit dem Chef absprechen. Sonst droht der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs.

▶︎ … rauchen?

Das betriebliche Rauchverbot gilt in der eigenen Wohnung nicht. Wer jedoch ständig pausiert und deshalb nicht arbeitet, muss mit Konsequenzen rechnen.

▶︎ … im Schlafanzug arbeiten?

Zu Hause ist das kein Problem. Bei Videokonferenzen gilt: betriebsübliche Kleidung, wie sie auch im Büro getragen wird. Es sei denn, die Kamera bleibt ohnehin aus.

▶︎ … duschen oder nebenbei TV laufen lassen?

Duschen ist nur in der Pause erlaubt. Musik oder TV im Hintergrund sind grundsätzlich gestattet, solange die Arbeit darunter nicht leidet.

Fazit: Das Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum. Aber es bietet mehr Spielraum als das Büro. Die entscheidende Frage bleibt stets dieselbe: Bleibt die Arbeit erledigt? Die Experten: Arndt Kempgens (56) ist Arbeitsrechtler in der Kanzlei Rechtsanwälte Kempgens und Brunnengräber in Gelsenkirchen. Maike Statzberger (49) ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, studierte in Trier und berät Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in derselben Kanzlei.