Doctolib gilt als die führende Online-Plattform für Arzttermine in Deutschland – Millionen von Patienten nutzen sie für ihre Buchungen. Doch es gibt einen wunden Punkt, der vor allem gesetzlich Versicherte betrifft. Wer bei der Suche nach einem Termin den Filter „gesetzlich versichert“ aktiviert, stößt oft auf Angebote, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Dies ist kein Ausnahmefall, sondern ein systematisches Problem.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Doctolib einer gründlichen Prüfung unterzogen. Das Fazit: Trotz aktiviertem Kassenfilter tauchten regelmäßig Termine aus Privatpraxen oder Selbstzahlerangeboten auf. Die Verbraucherschützer verlangen daher klare gesetzliche Regelungen.

Marktcheck deckt zahlreiche Selbstzahler-Angebote auf

Im Rahmen des Marktchecks wurden 349 verschiedene Terminarten aus 37 Hautarzt- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg analysiert. Bei 144 dieser Angebote hätten die Patienten selbst zahlen müssen – dies wurde für die Tester jedoch erst ersichtlich, nachdem sie die Praxis und den konkreten Termin ausgewählt hatten. Zudem fanden die Prüfer bei 20 der 37 Praxen Hinweise auf ein Ausfallhonorar für den Fall, dass der Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint.

Gerichtsurteil und Reaktion von Doctolib

Das Landgericht Berlin entschied im Januar 2026: Die Anzeige von Privatpraxen trotz eines eingestellten Kassenfilters sei irreführend. Doctolib hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist. Das Unternehmen betont, dass die Plattform bereits seit mehreren Monaten schrittweise überarbeitet werde. Dieser Prozess benötige Zeit, da die Anpassungen für Patienten und Ärzte komplex seien.

Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben

Die Untersuchung ergab zudem, dass bei Hautärzten von 121 Terminarten lediglich 49 der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden konnten. Von diesen 49 waren 28 ausschließlich für Selbstzahler vorgesehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert für gesetzliche Mindeststandards: Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen müssten eindeutig gekennzeichnet werden, und Kassenpatienten sollten diese nur dann sehen, wenn sie dem explizit zustimmen. Darüber hinaus müsse die Möglichkeit der Terminbuchung per Telefon oder persönlich in der Praxis erhalten bleiben. Unterstützung erhält diese Forderung vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD).