Berlin – Handelt es sich bei den aktuellen Vorschlägen lediglich um politische Testballons oder bereits um konkrete Vorhaben der Merz-Regierung zur Umgestaltung von Staatsfinanzen, Sozial- und Rentensystem? Nur zwei Tage nach der jüngsten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wagt die schwarz-rote Koalition den Schritt an die Öffentlichkeit und präsentiert Überlegungen zu drei zentralen finanziellen Reformvorhaben. Die Pläne sehen teils Entlastungen für Steuerzahler vor, würden aber an anderer Stelle auch zu spürbaren Belastungen führen.
Die nun in der Regierung diskutierten Reformansätze im Überblick.
Debatte um die Mehrwertsteuer
Innerhalb der Koalition werden Szenarien erwogen, den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 auf 21 oder sogar 22 Prozent anzuheben. Die möglichen Mehreinnahmen sollen dazu dienen, Steuerentlastungen für Gering- und Mittelverdiener sowie eine Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) zu finanzieren. Parallel wird die Idee diskutiert, den ermäßigten Steuersatz für Grundnahrungsmittel wie Gemüse, Nudeln, Fleisch und Milch von 7 auf 4 Prozent zu reduzieren. Eine Anhebung des Regelsteuersatzes um zwei Prozentpunkte auf 21 Prozent würde Schätzungen zufolge zusätzliche Steuereinnahmen von 31 Milliarden Euro generieren.
Allerdings: Die Verantwortung für den Vorschlag wird gegenseitig zugeschoben. Das SPD-geführte Finanzministerium verwies auf die Union als Urheber. CDU-Kanzler Friedrich Merz (70) betonte vor seiner Fraktion: „Wir benötigen keine Steuererhöhungen, sondern Entlastungen.“ Auch aus den Reihen der CSU wurde signalisiert: „Eine solche Erhöhung wird nicht kommen.“
Neue Wege in der Altersvorsorge
Im Bereich der privaten Altersvorsorge zeichnet sich eine umfassende Neuausrichtung ab: Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht einen grundlegenden Wandel bei der Riester-Rente vor – weg von Garantieversprechen, hin zu einer stärkeren Ausrichtung am Kapitalmarkt. Zentrale Elemente des Konzepts:
- Das Vorsorgedepot für Sparer soll künftig ohne starre Garantievorgaben auskommen, um potenziell höhere Renditen zu ermöglichen.
- Der staatliche Zuschuss soll bis zu 50 Cent pro eingezahltem Euro betragen (maximal für 360 Euro pro Jahr), danach 25 Cent bis zu einer Einzahlung von 1800 Euro.
- Eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro jährlich ist ab einem Monatsbeitrag von etwa 25 Euro vorgesehen.
- Die Kosten für ein Standarddepot sollen auf maximal ein Prozent der angesparten Summe begrenzt werden.
- Erstmals sollen auch Selbstständige von der Förderung profitieren können.
- Ein staatliches Standard-Depot soll Einsteigern den Zugang erleichtern.
- Der geplante Starttermin ist der 1. Januar 2027.
Das erklärte Ziel: Die private Vorsorge soll gestärkt werden.
Umstrittene Pläne für die Krankenversicherung
Zur Diskussion steht, ob nicht erwerbstätige Ehepartner von gesetzlich Versicherten künftig eigene Beiträge zahlen müssen. Bisher können Kassenpatienten ihren Ehe- oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichern. Dazu zählen unter anderem der Wohnsitz in Deutschland und ein monatliches Einkommen unter 565 Euro oder eine geringfügige Beschäftigung. Diese Regelung zur kostenlosen Mitversicherung könnte gestrichen werden. Laut Berichten des „Handelsblatts“ wird erwogen, die beitragsfreie Mitversicherung für den Ehepartner abzuschaffen – es sei denn, dieser betreut Kinder unter sechs Jahren oder pflegt Angehörige.
Bisher mitversicherte Personen müssten demnach mindestens 225 Euro monatlich an die Krankenkasse abführen (200 Euro für die Krankenversicherung, 25 Euro für die Pflegeversicherung). Von dieser Änderung wären schätzungsweise 2,5 Millionen Menschen betroffen. Den chronisch unterfinanzierten Krankenkassen könnte die Maßnahme nach Einschätzungen einen zusätzlichen, einstelligen Milliardenbetrag einbringen. Eine offizielle Einigung innerhalb der Regierungskoalition steht zu diesem Vorschlag noch aus.

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