Innsbruck (Österreich) – Wäre er doch nur seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Hätte er doch nur auf die Schreiben und Zahlungsaufforderungen des Gerichts reagiert. Hätte er doch nur den geprellten Hotelier nicht als „Kakerlake“ tituliert. Zu viele verpasste Gelegenheiten. Nun muss sich Reality-Star Jimi Blue Ochsenknecht (34) wegen seiner 2021 nicht beglichenen Hotelrechnung erneut vor Gericht verantworten. Das Verfahren geht in die nächste Runde – und The Pik kennt den Verhandlungstermin.
Zunächst sah es allerdings so aus, als käme Ochsenknecht mit einem blauen Auge davon. Im Raum steht die offene Rechnung für seine Geburtstagsfeier im Dezember 2021 im Kirchberger Hotel „Sonne“ in Höhe von 13.827,35 Euro. Da er die Forderung über Jahre nicht beglich, wurde er Ende Juni 2025 am Flughafen Hamburg festgenommen und verbrachte 23 Tage in Haft. Erst im Anschluss übernahm seine frühere Partnerin Yeliz Koç (32) die Begleichung der Schulden.

Ochsenknecht wird einer Verurteilung nicht entgehen
Im August 2025 wurde das Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs zunächst per Diversion eingestellt. Diese Regelung ermöglicht eine Art außergerichtlichen Vergleich: Erfüllt der Beschuldigte bestimmte Bedingungen wie etwa eine Geldzahlung, bleibt ihm eine strafrechtliche Verurteilung erspart. Ochsenknecht hätte 18.000 Euro in Raten aufbringen müssen und wäre ohne Eintrag im Strafregister davongekommen. Doch die Erleichterung hielt nicht lange an – die Freude war verfrüht.
Mittlerweile ist diese vorläufige Lösung hinfällig. Die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Berufung ein, da sie die Voraussetzungen für eine Einstellung gegen Auflagen als nicht gegeben ansah. Das Oberlandesgericht Innsbruck schloss sich dieser Auffassung an und verfügte die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Landesgericht Innsbruck.
Gericht kritisierte Jimis Verhalten nach der Tat
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts genügten Ochsenknechts Aussagen und die spätere Wiedergutmachung des Schadens nicht, um eine echte Übernahme von Verantwortung und ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein zu erkennen. Auch sein Verhalten nach der Tat wurde als bedenklich eingestuft. Ochsenknecht ignorierte Mahnungen, Gerichtsbeschlüsse und behördliche Schreiben. Auf Instagram titulierte er den geschädigten Hotelier sogar als „Kakerlake“. Ein unkluger Schachzug.

The Pik ist exklusiv bekannt: Der Termin steht fest! Die Fortsetzung des Verfahrens ist für den 1. Oktober um 9.30 Uhr im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck angesetzt. Richterin Heide Maria Paul übernimmt erneut den Vorsitz. Hoteldirektor Willi Steindl (33) ist den vorliegenden Informationen zufolge als Zeuge geladen.
Muss Ochsenknecht mit einer Haftstrafe rechnen?
Grundsätzlich möglich, da die Anklage nach österreichischem Recht auf schweren Betrug lautet. Ob es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt und welche Strafe gegebenenfalls verhängt wird, bleibt indes völlig offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Eine entsprechende Anfrage ließ Jimi Blue Ochsenknecht bislang unbeantwortet.



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