München – Für Familie L. bedeutet die Wohnung weit mehr als ein Dach über dem Kopf. Sie ist Schutzraum, Rückzugsort und ein Stück Normalität in einem Alltag, der von der schweren Krankheit des Kindes bestimmt wird. Seit zehn Jahren wohnen Markus L. (53), Ulrike L. (49) und Sohn Lukas (11) in der Mietwohnung im Münchner Umland. Jetzt fürchtet die Familie, genau diesen Rückzugsort zu verlieren.
„Als wir einzogen, war Lukas noch ein Baby, eine Diagnose gab es nicht“, erinnert sich Vater Markus L. (53). Lukas ist von der genetischen Störung „Idic 15“ betroffen, die Entwicklungsverzögerungen und Krampfanfälle mit sich bringt. Der Junge kann nicht sprechen und verständigt sich über Laute. „Das kann schon mal lauter werden“, so der Vater. Genau das könnte nun zum Rauswurf führen – dagegen wehrt sich die Familie vor Gericht.

Kündigung wegen „unzumutbarer Lärmsituation“
Im vergangenen Winter lag die Kündigung plötzlich im Briefkasten. „Wir waren schockiert“, sagt Ulrike L. Zwar habe es Lärmbeschwerden gegeben. „Aber das war vor zwei Jahren, als Lukas Infektionen hatte. Da waren ein paar Nächte unruhig.“

Daraufhin verlegte die Familie Lukas in ein anderes Zimmer und richtete eine Chat-Gruppe für die Hausbewohner ein. Markus L.: „Wir dachten, die Sache sei erledigt.“ Doch ein Jahr später folgte die Klage: „Wegen unzumutbarer Lärmsituation wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt.“
Nur eine einzige Nachbarin fühlt sich gestört
Nun beschäftigte sich das Amtsgericht München mit dem Fall. Anwalt Richard Ginglseder, Vertreter der Vermieter, argumentierte: „Die Situation übersteigt das zumutbare Maß. Niemand trägt Schuld. Aber die Wohnanlage ist für ein schwerbehindertes Kind nicht geeignet. Die Familie bräuchte ein Einfamilienhaus.“

Allerdings sei es nur eine einzige Anwohnerin, die sich beschwert habe, berichtet Markus L. „Mit den anderen Nachbarn verstehen wir uns gut.“ Die Frau, von Beruf Soziologin, habe Lärmprotokolle an die Hausverwaltung geschickt.
Lärmprotokolle über „Schlagen, Schreien, Treten“
Darin listet sie angebliche Störungen auf, mit Vermerken wie „Schlagen, Treten, Schreien!“ Doch diese Aufzeichnungen entsprächen nicht der Wahrheit, betonte der Vater vor Gericht. Das könne er belegen. Sein Sohn werde zur Dokumentation von Anfällen per Video überwacht. Mehr als 100 Aufnahmen zeigen Lukas weitgehend ruhig im Bett oder beim Spielen – zu Zeiten, in denen die Nachbarin Störungen protokolliert haben will.

Eine Mediation lehnte die Nachbarin ab, zum Prozess erschien sie nicht. Auf Anfragen reagierte sie nicht. Als Zeugin soll sie dennoch gehört werden. Richter Alexander Bohmann machte deutlich: „Bei Kindern und Kranken liegen die Hürden hoch.“
Markus und Ulrike L. sind mit den Nerven am Ende. „Ich bekomme oft Panik, wenn Lukas vor Freude nur quietscht“, gesteht die Mutter. Die Familie will bleiben. Trotzdem sucht sie bereits nach einer Alternative – bislang vergeblich: „Mit einer Kündigung wegen Lärms stehen die Chancen schlecht!“





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