Neubiberg (Bayern) – Offenbar fällt es ihm schwer, sich Autoritäten unterzuordnen. Der unter Kokain-Einfluss bekannt gewordene Bürgermeister von Neubiberg, Thomas Pardeller (38, CSU), steht erneut im Fokus der Polizei. Die Behörde bestätigt einen Einsatz wegen Lärmbelästigung, der in einer Anzeige wegen des Verdachts der Beleidigung mündete.

In der Nacht vom 23. auf den 24. Juli alarmierte gegen 2 Uhr ein Bewohner der Hauptstraße von Neubiberg (Bayern) die Einsatzkräfte. Der Lärm einer Feier am Bauhof der 14.300-Einwohner-Gemeinde im Münchner Speckgürtel störte ihn. Eine Streife rückte an und fragte nach dem Verantwortlichen. Ein sichtlich betrunkener Mann – offenbar Bürgermeister Pardeller – trat daraufhin in Erscheinung.

Bürgermeister zeigte sich bereits früher unkooperativ gegenüber der Polizei

Für die Polizei ist Pardeller kein Unbekannter. Der CSU-Politiker war am 11. Oktober 2025 mit Kokain vor einem Nachtclub in München aufgegriffen worden. Schon damals verweigerte er die Zusammenarbeit und ließ eine Durchsuchung nicht zu. Drogenfahnder mussten ihn zu Boden bringen und mit Handschellen zur Polizeiinspektion bringen. Pardeller akzeptierte einen Strafbefehl und zahlte 11.400 Euro.

The Pik erfuhr: Als die Beamten Pardeller nach seinen Personalien fragten, habe er die Angabe verweigert. Die Polizisten wiesen ihn darauf hin, dass er sich gegenüber Amtsträgern ausweisen müsse, andernfalls begehe er eine Ordnungswidrigkeit. Rechtsanwältin Alexandra Markowitz aus München erläutert: „Ordnungswidrig handelt, wer einem Amtsträger unrichtige Angaben über seine Personalien macht oder diese verweigert.“

Rechtsanwältin Alexandra Markowitz
Quelle: Privat

Um eine Eskalation zu verhindern, sahen die Einsatzkräfte von einer Anzeige ab und forderten die Feiernden auf, die Lautstärke zu reduzieren. Damit schien der Vorfall beendet. Doch als die Polizisten sich zu ihrem Fahrzeug begaben, soll der als Thomas Pardeller identifizierte Mann einem Beamten „Arschloch“ zugerufen haben.

Das lässt der Koks-Bürgermeister mitteilen

Pardeller äußert sich über einen Medienanwalt: „Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist unzutreffend. Unser Mandant hat sich zu keinem Zeitpunkt gegenüber einem Polizeibeamten in der von Ihnen behaupteten Weise geäußert.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beim Kokain-Vorfall in München zeigte er sich noch zurückhaltender: Auf eine Anfrage am 16. Oktober 2025 reagierte er nicht. Einen für den Morgen des 17. Oktober vereinbarten Telefontermin ließ er kurzfristig durch eine Rathausmitarbeiterin absagen und verwies auf eine schriftliche Anfrage. In einer Pressemitteilung der CSU Neubiberg vom 17. Oktober hieß es, Pardeller habe die polizeiliche Angelegenheit „öffentlich gemacht“.

Rechtsanwältin Markowitz: „Sollte sich der Vorwurf der Beleidigung bestätigen, droht eine erneute strafrechtliche Verurteilung. Die rechtskräftige Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Kokainbesitzes kann bei einer erneuten Verurteilung im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden. Dabei kann auch eine Rolle spielen, dass die erste Verurteilung nicht lange zurückliegt.“

Für den Bürgermeister könnte es jedoch teurer werden als nur eine Geldstrafe. Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed: „Sollte er wegen der Beleidigung rechtskräftig verurteilt werden, werden grundsätzlich beide Verurteilungen ins Führungszeugnis aufgenommen.“ Zudem drohen dem Wahlbeamten dienstrechtliche Konsequenzen. Das bayerische Beamtengesetz erlaubt bei Straftaten, die das Ansehen der Gemeinde schädigen, eine Verwarnung, eine Gehaltskürzung oder sogar die Amtsenthebung.