Mannheim (Baden-Württemberg) – Seine eigentliche Aufgabe war es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären. Doch Erster Polizeihauptmeister Christian E. (38) soll die Macht seines Amtes für ein abscheuliches Verbrechen genutzt haben: Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er zwei Frauen (22 und 29) mit Drohungen zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat. Aus diesem Grund wurde er nun wegen Vergewaltigung angeklagt.

Den Ermittlungen zufolge nahm das Geschehen seinen Anfang mit einem Polizeieinsatz am 6. Juni 2025 in der Mannheimer Innenstadt. In einem Hotel soll Christian E. „Zeugenhinweisen auf die Durchführung von unerlaubter Prostitution nachgegangen sein und in diesem Zusammenhang Personenkontrollen bei den beiden späteren Geschädigten durchgeführt haben“, erklärte Dr. Valerie Schweppe, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim.

In diesem Hotel in der Mannheimer City soll es zu den Vergewaltigungen gekommen sein. Es befindet sich nur wenige Meter vom Innenstadt-Revier entfernt

Frauen konnten Geldbuße nicht begleichen

Laut Staatsanwaltschaft erklärte der Polizeibeamte den jungen Kolumbianerinnen während der Kontrolle, sie müssten ein Bußgeld entrichten. Dr. Schweppe: „Als die Geschädigten darauf erwidert haben sollen, dass sie hierzu nicht in der Lage seien, soll der Beamte geäußert haben, dass man dies auch anders lösen könne.“

Nach Dienstschluss sei der Polizist erneut im Hotel aufgetaucht. Dort habe er ihnen „eine Geldstrafe oder eine Verhaftung angedroht, sofern sie seiner Aufforderung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkämen“, so Schweppe.

Mutmaßliche Opfer waren Opfer von Menschenhandel

Die Frauen waren offenbar unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden. Entsprechend groß war der Druck auf sie. Von dieser Situation soll der Beamte allerdings nichts gewusst haben. Die Staatsanwältin: „Aus Angst vor einer Strafverfolgung und einer Festnahme sollen die Geschädigten daraufhin der Aufforderung des Beamten zur Durchführung bzw. zur Duldung des Geschlechtsverkehrs nachgekommen sein.“

Anschließend trauten sich die mutmaßlichen Zwangsprostituierten nicht, den heute 38-Jährigen anzuzeigen. Erst einige Wochen später offenbarten sie sich gegenüber der Bundespolizei. Diese hatte die Frauen nach Informationen am Frankfurter Flughafen aufgrund abgelaufener Visa festgehalten. In ihrer Vernehmung berichteten sie von den erlittenen Übergriffen. Umgehend wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Christian E. vom Dienst freigestellt.

Christian E. arbeitete auf dem Innenstadt-Revier, nur zwei Gehminuten vom Hotel der Frauen entfernt

Kollege charakterisiert Beschuldigten als „Schürzenjäger“

Ein Kollege des Beschuldigten äußerte sich: „Mich wundert das eigentlich nicht. Es war bekannt, dass Christian nichts anbrennen ließ. Er war ein Schürzenjäger. Dennoch sind wir natürlich alle darüber geschockt.“ Ein anderer Beamter meinte: „Ich hoffe, da ist nichts dran. Denn ein so schwerwiegender Vorwurf schadet dem Ansehen aller Polizisten.“

Thomas Mohr, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Mannheim, betont: „Eine Anklage ist kein Schuldspruch. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.“ Miriam Weis, die Verteidigerin von Christian E., wollte keine Stellungnahme abgeben.

Über die Zulassung der Anklage wegen Vergewaltigung hat das Amtsgericht Mannheim noch nicht entschieden. Somit steht bislang nicht fest, ob und wann es zu einem Prozess kommt.