Berlin – Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ist für viele Bürger eine ungeliebte Pflichtzahlung. Ein aktuelles Musterverfahren könnte dies ändern: Ein Finanzgericht prüft, ob die Gebühren für ARD, ZDF und Co. künftig steuerlich geltend gemacht werden können.
Ausgangspunkt ist die Klage eines Mannes aus Mecklenburg-Vorpommern. Er hatte die jährliche Summe von 220,32 Euro in seiner Steuererklärung für 2024 als absetzbar angegeben, was das Finanzamt mit Verweis auf die „private Lebensführung“ ablehnte.
Welche Argumente führt der Kläger (Aktenzeichen 1 K 67/26) vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern an? Der unterstützende Bund der Steuerzahler (BdSt) vertritt die Auffassung, dass der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen zum „soziokulturellen Existenzminimum“ zählt – also zu den Grundbedürfnissen für gesellschaftliche Teilhabe. Daher können beispielsweise Bürgergeldempfänger eine Befreiung von der Zahlung erhalten; für sie wird der Beitrag als notwendige Lebenshaltungskosten anerkannt und erlassen.
Besteht eine Ungleichbehandlung von Steuerzahlern?
Im Steuerrecht wird der Rundfunkbeitrag im Grundfreibetrag für reguläre Steuerzahler jedoch nicht berücksichtigt. Der BdSt wirft daher die Frage auf, ob hierdurch eine „gleichheitswidrige Behandlung“ vorliegt. Über den Fall wurde in verschiedenen Medien berichtet.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da der Beitragsservice etwa 40,5 Millionen Wohnungen erfasst. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnten Beitragszahler ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes wäre je nach individuellem Steuersatz eine Rückerstattung zwischen 44 und 93 Euro möglich.
Beitrag bereits in der kommenden Steuererklärung anführen
Neben Bürgergeldempfängern haben auch Bezieher von BAföG, Grundsicherung im Alter, Asylbewerber und Inhaber einer selbst genutzten Zweitwohnung die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Steuerexperten raten, den Rundfunkbeitrag in der Steuererklärung für 2025 anzugeben und auf das laufende Verfahren zu verweisen. Wird zugleich ein Ruhen des eigenen Steuerverfahrens beantragt, könnte man im Erfolgsfall rückwirkend profitieren.


.webp&w=1200&q=75)
%2FGina%2520H.%2520(30)%2520inmitten%2520ihrer%2520Anwa%25CC%2588lte%2520Andreas%2520Ohm%2520(links)%2520und%2520Thomas%2520Lo%25CC%2588cker%2520(rechts).webp&w=1200&q=75)
%2520einen%2520Schlussstrich%252C%2520er%2520hat%2520geku%25CC%2588ndigt.%2520Zeitgleich%2520sollen%2520neue%2520KI-Klauseln%2520in%2520den%2520Vertra%25CC%2588gen%2520der%2520RTL-Serie%2520fu%25CC%2588r%2520Diskussionen%2520hinter%2520den%2520Kulissen%2520sorgen.webp&w=1200&q=75)


%2520Wolfgang%2520Bahro%2520(65)%252C%2520Anna-Katharina%2520Fecher%2520(37)%252C%2520Chryssanthi%2520Kavazi%2520(37)%252C%2520Ulrike%2520Frank%2520(57)%252C%2520Felix%2520von%2520Jascheroff%2520(43)%252C%2520Gisa%2520Zach%2520(52)%2520und%2520Olivia%2520Marei%2520(36).webp&w=1200&q=75)
%2520und%2520ihre%2520gro%25C3%259Fe%2520Liebe%2520Christos%2520Tziouvaras%2520(32)%2520wollten%2520auf%2520der%2520griechischen%2520Insel%2520Santorini%2520heiraten.webp&w=1200&q=75)
%2520und%2520ihr%2520Mann%2520Bushido%2520(47)%2520sind%2520nach%2520ihrer%2520u%25CC%2588berstandenen%2520Ehekrise%2520wieder%2520wie%2520frisch%2520verliebt.%2520Das%2520spiegelt%2520sich%2520bei%2520den%2520beiden%2520auch%2520im%2520Liebesleben%2520wider%2520....webp&w=1200&q=75)