Berlin – Für viele Ruheständler hält die Steuererklärung eine unliebsame Überraschung bereit – vier von zehn müssen nachzahlen, oft über 1000 Euro. Das geht aus einer Analyse des Steueranbieters Smartsteuer hervor. Demnach waren 41 Prozent der untersuchten Rentner nach ihrer Steuererklärung zu Nachzahlungen an den Fiskus verpflichtet. Im Schnitt wurden dabei 1326 Euro fällig. In der Hälfte der Fälle lag die geforderte Summe jedoch unter 500 Euro. Rund 45 Prozent der Senioren erhielten hingegen Geld zurück – durchschnittlich 1383 Euro. Bei etwa 14 Prozent ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung. Zuerst berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber.
Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung beziehen in Deutschland derzeit 21,49 Millionen Menschen eine Rente (ohne Waisenrenten), darunter rund 19,1 Millionen Altersrentner. Doch nicht alle sind abgabepflichtig: Insgesamt zahlen rund 7 Millionen Rentner Einkommensteuer.
So entstand die Auswertung
Die Analyse von Smartsteuer basiert auf einer mittleren fünfstelligen Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025, deren Erklärungen über das Portal eingereicht wurden. Die Daten sind zwar nicht repräsentativ für sämtliche Rentner in Deutschland, offenbaren jedoch deutliche regionale Unterschiede bei den Bescheiden.
Das bedeutet: Etwa zwei Drittel aller Rentner zahlen gar keine Einkommensteuer. Steuerpflicht entsteht erst, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente – zusammen mit weiteren Einkünften – den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Steuerjahr 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Im Steuerjahr 2026 steigt er auf 12.348 Euro beziehungsweise 24.696 Euro. Allerdings: Durch die Rentenerhöhung im Juli dieses Jahres (+ 4,24 Prozent) wächst die Rente stärker als der Freibetrag – dadurch werden mehr Rentner steuerpflichtig.
Warum viele Rentner nachzahlen müssen
Der wesentliche Unterschied zu Arbeitnehmern: Auf die gesetzliche Rente wird keine Lohnsteuer einbehalten. „Bei der gesetzlichen Rente führt niemand im Vorfeld Steuern ab – anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird. Die volle Steuerlast entsteht erst mit dem Bescheid“, erläutert Steueranwalt und Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine gegenüber der Funke-Gruppe.

Besonders häufig betroffen sind Rentner mit Zusatzeinkünften. Fast jeder Zweite (48,5 Prozent) der von Smartsteuer ausgewerteten Rentner hatte neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmen. Am verbreitetsten war eine Beschäftigung (knapp 38 Prozent), gefolgt von Mieteinnahmen (gut zehn Prozent) sowie Einkünften aus Gewerbe oder Selbstständigkeit (jeweils rund vier Prozent).
Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig
Nach Einschätzung von Smartsteuer dürfte die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter zunehmen. „Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, während der einmal festgelegte Freibetrag unverändert bleibt. So überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig“, sagt Heine.
Wer hohe Nachzahlungen leisten muss, erhält vom Finanzamt oft auch Bescheide über laufende Vorauszahlungen. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Steuerbescheide erheblich. Die durchschnittlichen Nachzahlungen:
Hamburg: 1772 Euro
Bremen: 1655 Euro
Rheinland-Pfalz: 1527 Euro
Bayern: 1524 Euro
Baden-Württemberg: 1519 Euro
Niedersachsen: 1516 Euro
Hessen: 1416 Euro
Saarland: 1369 Euro
Nordrhein-Westfalen: 1369 Euro
Schleswig-Holstein: 1226 Euro
Brandenburg: 1174 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 1074 Euro
Berlin: 1014 Euro
Sachsen: 939 Euro
Thüringen: 876 Euro
Sachsen-Anhalt: 836 Euro
Allerdings werden die Durchschnittswerte teilweise von einzelnen sehr hohen Steuerforderungen verzerrt. Aussagekräftiger ist der Median – also der mittlere Wert, bei dem die eine Hälfte der Rentner mehr und die andere weniger zahlt. Hier führt Bremen mit 764 Euro, gefolgt von Niedersachsen (697 Euro) und Baden-Württemberg (570 Euro). In Hamburg liegt der Median dagegen bei 537 Euro – ein Indiz dafür, dass dort einzelne sehr hohe Nachzahlungen den Durchschnitt nach oben treiben.
Wer Geld vom Finanzamt zurückerhielt, bekam in Hamburg ebenfalls die höchsten Beträge. Die durchschnittlichen Steuererstattungen:
Hamburg: 1733 Euro
Baden-Württemberg: 1561 Euro
Hessen: 1543 Euro
Nordrhein-Westfalen: 1459 Euro
Bremen: 1410 Euro
Bayern: 1399 Euro
Niedersachsen: 1381 Euro
Rheinland-Pfalz: 1335 Euro
Schleswig-Holstein: 1325 Euro
Brandenburg: 1289 Euro
Berlin: 1275 Euro
Saarland: 1129 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 1081 Euro
Thüringen: 1034 Euro
Sachsen: 1032 Euro
Sachsen-Anhalt: 1032 Euro
Das fordert der Bund der Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert: „Wir beobachten seit Jahren, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden. Auch Senioren mit vergleichsweise normalen Renten geraten nach und nach in die Steuerpflicht.“
Der Verband kritisiert, dass Rentenerhöhungen häufig lediglich die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleichen, steuerlich aber in voller Höhe berücksichtigt werden. Der Appell an die Politik: „Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, darf nicht jedes Jahr aufs Neue erleben, dass eine notwendige Rentenanpassung den Fiskus stärker freut als den Rentner. Hier muss die Politik endlich für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.“

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