Berlin – Der Wahlkampf-Endspurt in Sachsen-Anhalt hat begonnen: Nur noch vier Wochen bis zur Landtagswahl, und die Umfragen sehen die AfD vorn. Ein Regierungschef von der Partei, die im Land als rechtsextremistischer Verdachtsfall gilt, ist damit nicht mehr undenkbar. Doch welche politischen Vorhaben könnte die AfD im Falle einer Alleinregierung tatsächlich durchsetzen? Eine Nachrichtenagentur hat die zentralen Versprechen aus dem Wahlprogramm einem Faktencheck unterzogen.
In ihrem Programm zur Landtagswahl kündigt die AfD auf Seite 27 an: „Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Aufnahme von Personen in Sachsen-Anhalt verweigern, die illegal aus einem sicheren Drittland nach Deutschland eingereist sind.“
► „Das lässt das Grundgesetz nicht zu“, bewertet Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler (63, Universität Oldenburg) diesen Plan. Die Zuständigkeit liege beim Bund. „Die Länder sind zur Aufnahme verpflichtet, ob es ihnen passt oder nicht.“
Weiter heißt es auf Seite 28 des Programms: „Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Beteiligung an freiwilligen Aufnahmeprogrammen supranationaler Organisationen für ‚Flüchtlinge‘ aufkündigen.“
► Auch dieser Vorstoß sei juristisch nicht haltbar, so Boehme-Neßler. Die Außenpolitik obliege allein dem Bund.
AfD-Pläne in Sachsen-Anhalt zur Migration: „Das geht verfassungsrechtlich nicht“
Das Programm fordert zudem „gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber“ (S. 34).
► Das wäre realisierbar. Denn: „Das Asylbewerberleistungsgesetz bietet diese Option bereits heute“, erläutert Boehme-Neßler.
Die Partei will außerdem die Rundfunkstaatsverträge kündigen und den MDR abschaffen (S. 220).
► Möglich, aber ein langer Prozess, urteilt der Medien- und Verfassungsrechtler Christoph Degenhart (76). Eine „verfassungsrechtliche Garantie für den Fortbestand einzelner Rundfunkanstalten“ gebe es nicht. Allerdings: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Jahresende. Ein Austritt könnte daher frühestens Ende 2028 wirksam werden.
Die AfD verspricht, „keine neuen Abgaben oder Steuererhöhungen im Land“ einzuführen (S. 229).
► Ökonom Matthias Diermeier (37, IW Köln) hält das für unrealistisch: „Dieses Versprechen dürfte schwer zu halten sein. Bei kommunalen Abgaben wie der Grund- und Gewerbesteuer hat die Landesregierung keinerlei Einflussmöglichkeiten.“
Geplant ist ein Verbot, die Regenbogenflagge vor Schulen zu hissen (S. 77).
► Boehme-Neßler sieht das anders: „Das wäre verfassungsrechtlich problemlos machbar.“
Fachleute zweifeln außerdem an der Finanzierbarkeit des AfD-Programms. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) beziffert die Finanzierungslücke auf mindestens 2,2 Milliarden Euro. IWH-Präsident Reint Gropp (59) spricht von einem „haushaltspolitischen Luftschloss“. Allein die angekündigten Leistungen wie ein „landeseigenes Kindergeld oder kostenloses Mittagessen“ würden Hunderte Millionen Euro verschlingen, so Gropp. Woher die Mittel kommen sollen, bleibe völlig offen.

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