Dippoldiswalde (Sachsen) – Eine Tat von erschütternder Grausamkeit, doch vor Gericht präsentierte sich die Angeklagte als fürsorgliche Mutter. Susann S. (41) hatte ihren Sohn nackt im Wald zurückgelassen, um den Achtjährigen zu bestrafen. Der Junge erlitt dabei schwere Verletzungen. Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen musste sich die Mutter nun vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten.

Die alleinerziehende Frau lebte mit ihrem Sohn gemeinsam in einer Kleinstadt im Osterzgebirge. An einem Sonntag eskalierte offenbar ein heftiger Streit. Anschließend forderte die Mutter ihren Jungen den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge auf, ins Auto zu steigen.

Die Tat ereignete sich bei null Grad Celsius

Susann S. steuerte ihr Fahrzeug zu einem Waldstück im Osterzgebirge. Dort hielt sie der Anklage zufolge an und befahl ihrem Sohn, sich zu entkleiden und das Fahrzeug zu verlassen. Es war der 30. November 2025 – Regen, völlige Dunkelheit und eisige Kälte prägten den Abend. Die Temperaturen lagen um den Gefrierpunkt.


Die gelernte Erzieherin habe den 8-Jährigen der Staatsanwaltschaft zufolge nackt im kalten Wald zurücklassen wollen. Um ein Öffnen der Tür von außen zu verhindern, soll sie die Zentralverriegelung des Autos aktiviert haben. Anschließend fuhr sie los.


Vier Tage Krankenhausaufenthalt für das Kind

Als der Junge versuchte, sich an der Autotür festzuhalten, stürzte er und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. Die Folgen: ein Schädel-Hirn-Trauma, Prellungen und Schürfwunden sowie ein durch den Aufprall verursachter Gedächtnisverlust. Erst in diesem Moment schien die Mutter zur Vernunft zu kommen und fuhr mit dem verletzten Kind nach Hause. Als ihr Sohn über Schmerzen klagte, rief Susann S. einen Bekannten zu Hilfe, der als Rettungssanitäter arbeitet. Ihm schilderte sie den Vorfall – er verständigte daraufhin den Notarzt. Das Kind musste vier Tage in der Klinik verbringen und lebt seither in einem sächsischen Kinderheim.

Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte weinend und geständig. Ihre Verteidigerin führte aus, dass es beim Zubettgehen zu einem Konflikt gekommen sei. Die konkreten Hintergründe wurden in der Verhandlung nicht thematisiert.

Mutter spricht von „Ausnahmesituation“

Im Prozess erklärte die Mutter ihr Verhalten als „einmalige Ausnahmesituation“ und betonte: „Ich habe meinem Kind nie mit Absicht etwas angetan.“ Eine Anstellung als Erzieherin hat sie nicht; derzeit ist sie krankgeschrieben und befindet sich in therapeutischer Behandlung. Ihre Verteidigerin wies darauf hin, dass sie bei der Erziehung wenig Unterstützung erhalten habe. Sie plädierte dafür, von einer Strafe abzusehen. Die Konsequenzen seien bereits schwerwiegend genug, ihr Kind lebe nicht mehr bei ihr. Sie leide mit dem Jungen und sei eine liebevolle Mutter.

Richter Xaver Seitz (64) und die beiden Schöffen fällten ihr Urteil: Neun Monate Haft auf Bewährung! An die Horror-Mutter gerichtet, sagte der Richter: „Das ist ganz schlimm!“ Gemeint waren damit nicht nur die schweren körperlichen Verletzungen, sondern auch die seelische Misshandlung des Jungen. Der Richter weiter: „Das Ausgesetztsein hat eine besondere Qualität. Der Junge steht allein dort und er weiß nicht, ob Sie ganz wegfahren oder er wieder eingesammelt wird.“