Berlin – Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres scheiterten nahezu 9.000 Abschiebungen. Hinzu kommt eine stetig wachsende Zahl abgelehnter Asylbewerber, die keinen Schutzstatus besitzen, aber dennoch mit einer Duldung im Land verbleiben dürfen. Die Konsequenz: Von den 250.000 ausreisepflichtigen Personen in Deutschland gelten derzeit lediglich 50.000 als tatsächlich abschiebbar. Rund 200.000 (199.271) hingegen verfügen über eine Duldung – sie dürfen, wie es im juristischen Fachjargon heißt, „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden (etwa wegen fehlender Papiere, schwerer Erkrankung oder geschlossener Grenzen im Herkunftsland). Sie bleiben, obwohl keinerlei Asylgründe vorliegen. Die CDU strebt nun eine Kehrtwende an.

Bezeichnet die Lage als Skandal: Alexander Throm (57, CDU), innenpolitischer Sprecher der Union im Bundestag
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Der CDU-Innenexperte Alexander Throm (57) kritisiert: „Die Tatsache, dass vier von fünf ausreisepflichtigen Migranten hierzulande eine Duldung besitzen, ist ein Skandal.“ Seine Schlussfolgerung: „Es ist viel zu leicht, einfach hierbleiben zu können.“ Throm fordert Konsequenzen: „Die Vergabe von Duldungen durch die örtlichen Ausländerbehörden muss deutlich erschwert werden.“

Der Hintergrund des Unmuts: Ohne eine Verschärfung im Umgang mit Duldungen greift die ausgerufene Asylwende nur teilweise. Zwar kommen weniger Migranten ins Land, doch nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Ausreisepflichtigen kann tatsächlich abgeschoben werden. In der Praxis ändert sich folglich wenig.

Fordert vom Bund stärkeren Druck auf die Herkunftsländer: Hamburgs Innensenator Andy Grote (58, SPD)
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Worin liegen die Ursachen? Hamburgs Innensenator Andy Grote (58, SPD), zugleich Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder, weist darauf hin, dass allein „rund 65.000 Personen wegen fehlender Dokumente“ oder ausbleibender Identifizierung in Deutschland geduldet werden. Bei 42.000 von ihnen fehlen Pass oder Ausweis. Grote appelliert daher an den Bund, bei der Beschaffung von Ersatzpapieren in den Herkunftsstaaten mehr Druck auszuüben: „Es ist Aufgabe des Bundes, die Passbeschaffung bei den Herkunftsländern durchzusetzen.“

Wie es nicht laufen sollte, zeigt der Fall Köln: Die NRW-Landesregierung hatte der Stadt angeboten, über die Zentrale Ausländerbehörde insbesondere bei der Beschaffung fehlender Reisedokumente für Geduldete zu helfen. Die Kommune lehnte dieses Angebot jedoch ab. Die Folge: 500 ausreisepflichtige Personen konnten nicht abgeschoben werden.