Berlin – Die Bundesregierung fordert nach dem jüngsten Terroranschlag in der Hauptstadt klare Konsequenzen: „Schnelles Handeln“ sei nun entscheidend. Gefährder sollen „so gut wie möglich überwacht“ werden, notfalls mit „elektronischen Fußfesseln“ oder durch „Untersuchungshaft“. Das klingt entschlossen. Doch diese Ankündigungen sind fast ein Jahrzehnt alt.
Ein Blick zurück in den Winter 2016/2017. Damals führte Kanzlerin Angela Merkel (72, CDU) die Regierung an, Heiko Maas (59, SPD) war Justizminister und Thomas de Maizière (72, CDU) Innenminister. Am 19. Dezember raste der polizeibekannte Islamist und Gefährder Anis Amri (†24) mit einem Lastwagen auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Zwölf Menschen starben sofort, ein weiteres Opfer erlag 2021 seinen schweren Verletzungen. Die heutige Parallele ist erschreckend: Der ebenfalls polizeibekannte Islamist und Gefährder Abdul Ballout (21) tötete eine 65-jährige Frau und verletzte 31 Menschen teils schwer – obwohl Polizei und Justiz ihn längst im Visier hatten. Die Ähnlichkeiten zum Fall Amri sind unübersehbar.
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Was ist aus den damaligen Zusagen geworden?
Die Gefahrenabwehr sollte zentralisiert und gestärkt werden. Doch bis heute liegt sie weiterhin in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Erst 2025, neun Jahre nach dem Anschlag von Amri, brachten CDU und SPD in Berlin ein neues Polizeigesetz durch – es gilt als das schärfste in der Republik und gewährt der Polizei 44 neue Befugnisse. Zentrale Neuerungen für die Terrorbekämpfung: Handys von Terroristen können nun geortet werden (bislang nur bei Vermissten). Auch Gefährdern darf eine elektronische Fußfessel angelegt werden, um ihre Bewegungen zu verfolgen. Die Geräte werden derzeit beschafft, die Beamten dafür geschult. Wenn sich Terroristen über verschlüsselte Messenger-Dienste austauschen, dürfen Sicherheitsbehörden die Nachrichten entschlüsseln – und bereits bei einem Gefahrenverdacht müssen Anbieter Handy-Kontakte herausgeben. Smartphones und Computer von Verdächtigen können online per Staats-Trojaner durchsucht werden, sofern ein Richter zustimmt.
Nach dem CSD-Anschlag: Gesetze sollen verschärft werden
Der CDU-Innenexperte Burkard Dregger (62) fordert: „Wir haben fast 1000 gewaltorientierte Islamisten. Ich plädiere dafür, ihnen den Aufenthaltsstatus komplett zu entziehen und sie abzuschieben – solche Personen haben in Deutschland nichts verloren. Selbst wenn sie seit zehn oder 20 Jahren hier leben und noch keine Straftat begangen haben.“ Dregger ergänzt: „Der Verfassungsschutz darf seine Erkenntnisse der Polizei nicht uneingeschränkt weitergeben – nur bei Staatsschutz-Delikten, die mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Festnahme feindlicher Spione fällt nicht darunter.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) hat erneut strengere Regeln im Umgang mit Gefährdern angekündigt. Dazu gehören: keine Bewährung, „obligatorische Fußfesseln“ für Gefährder, eine Verschärfung des Jugendstrafrechts sowie bundesweit einheitliche Regeln zur Präventivhaft.
KI als Sicherheitsgarant in unseren Städten
Als vielversprechendes Instrument für mehr Sicherheit gelten KI-gestützte Kameras. Berlin plant, sie ab Herbst vor wichtigen Gebäuden und an Kriminalitäts-Hotspots einzusetzen. Es geht nicht um permanente Live-Übertragungen – die spezielle KI-Software analysiert die Aufnahmen und filtert Relevantes von Unwichtigem. Die Systeme werden darauf trainiert, Bewegungen wie Treten, Schlagen, Würgen und andere Hinweise auf Straftaten zu erkennen. Weitere Bundesländer wie Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz arbeiten derzeit an Änderungen ihrer Polizeigesetze. Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hingegen setzen weder auf KI noch auf Videoüberwachung – und haben auch keine entsprechenden Pläne.
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