Die Miete ist bezahlt – der größte monatliche Posten scheint abgehakt. Doch dann folgen Heizung, Warmwasser, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste und Versicherungen. Und plötzlich zeigt sich: Die Wohnung hat eine zweite Miete. Im Schnitt zahlen Mieterinnen und Mieter in Deutschland dafür mittlerweile etwa 3400 Euro pro Jahr. Besonders bemerkenswert: In 43 von 60 untersuchten Städten steigen diese Betriebskosten sogar stärker als die Kaltmiete.

Was jeden Monat als Nebenkostenvorauszahlung vom Konto abgeht, summiert sich erheblich. Das belegt eine Analyse des Nebenkostenprüfers Mineko, die auf mehr als 164.000 geprüften Nebenkostenabrechnungen basiert. Bundesweit liegen die Betriebskosten demnach bei rund 3,59 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 78,9 Quadratmetern ergibt das etwa 283 Euro monatlich – oder eben rund 3400 Euro jährlich. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten für Mieter um ungefähr fünf Prozent gestiegen. „Unsere Daten zeigen, dass die zweite Miete in einem Großteil der deutschen Städte schneller wächst als die Kaltmiete“, erklärt Chris Möller, Gründer von Mineko.

Wo die Nebenkosten am stärksten anziehen

Unter den 60 untersuchten Städten – die Top 15 finden Sie unten in der Tabelle – verzeichnet Wiesbaden den größten Anstieg der Betriebskosten: Innerhalb eines Jahres stiegen sie dort um 18,9 Prozent. Auch Bielefeld, Krefeld, Chemnitz, Duisburg und Bonn meldeten zweistellige Zuwächse. Wie sich die Betriebskosten in allen 60 Städten entwickelt haben, sehen Sie hier:

Wie hoch fallen die Betriebskosten in den drei größten Städten Deutschlands aus? Berlin liegt bei 3,83 Euro pro Quadratmeter, Hamburg bei 3,77 Euro und München bei 4,15 Euro.

Hier sind die Nebenkosten am höchsten

Am teuersten sind die Betriebskosten laut Auswertung in Aachen mit 4,54 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von Darmstadt mit 4,46 Euro und Bergisch Gladbach mit 4,38 Euro.

Der größte Kostentreiber bleibt die Heizung mit durchschnittlich 1,23 Euro pro Quadratmeter. Dahinter folgen Warmwasser mit 0,63 Euro und Versicherungen mit 0,36 Euro. Besonders kräftig zogen die Preise bei Warmwasser (+13,2 Prozent), Versicherungen (+10,1 Prozent) und Heizung (+8,5 Prozent) an. Basis der Berechnung sind mehr als 164.000 geprüfte Abrechnungen und Mietverträge.

Was darf der Vermieter eigentlich in Rechnung stellen?

Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Vermieter sind verpflichtet, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten zuzustellen. Erfolgt sie zu spät, verfällt der Anspruch auf eine Nachzahlung. Mieter wiederum haben nach Erhalt zwölf Monate Zeit, Einspruch zu erheben. Im Durchschnitt enthält eine Abrechnung rund 18 Kostenpunkte – von Heizung über Müll bis hin zum Hausmeisterdienst.

Diese Posten darf der Vermieter aufführen
Quelle: Aus dem Internet

*Sofern im Mietvertrag entsprechend erwähnt