Berlin – Auch 36 Jahre nach der Wiedervereinigung klafft zwischen Ost und West weiterhin eine erhebliche Einkommenslücke. Doch paradoxerweise haben viele Erwerbstätige in den neuen Bundesländern gerade bei der „Rente mit 63“ einen entscheidenden Vorteil: Sie kommen häufiger auf die erforderlichen Beitragsjahre für einen Renteneintritt ohne Abschläge. Für viele Ostdeutsche ist das weniger ein Privileg als vielmehr eine späte Würdigung ihrer Lebensleistung.

Wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, die auf eine Anfrage des BSW zurückgehen, belief sich das durchschnittliche Bruttojahresgehalt 2025 in den neuen Ländern (ohne Berlin) auf 41.460 Euro. Im früheren Bundesgebiet waren es hingegen 46.552 Euro. Zwar verringert sich diese Kluft seit Jahren, doch der Fortschritt ist überschaubar: Seit 2018 schrumpfte die Differenz lediglich um etwa fünf Prozent.

Konkret bedeutet das: Ostdeutsche Beschäftigte verdienen im Schnitt weiterhin rund 5000 Euro weniger pro Jahr als ihre Kollegen im Westen. Besonders deutlich wird das Missverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Bundesland rangiert seit Jahren am unteren Ende der Einkommensskala. Seit 2018 zählte der ostdeutsche Norden nahezu durchgängig zu den Regionen mit den niedrigsten Durchschnittsgehältern (40.533 Euro im Jahr 2025).

Lohnlücke Ost-West schrumpft nur langsam ( Ki Generiert)

Genau deshalb regt sich gegen die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ ausgerechnet in den ostdeutschen Ländern massiver Widerstand. Der Grund liegt auf der Hand: „Auf die Lohnlücke folgt die Rentenlücke“, warnt BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (57). Die niedrigeren Gehälter im Osten bezeichnete sie als „sozialen Sprengstoff“, da sie zwangsläufig zu geringeren Altersbezügen führen.

„Rente mit 63“ – eine Frage der Gerechtigkeit

Bislang sorgte ein Aspekt für etwas Entspannung: Ostdeutsche Arbeitnehmer konnten deutlich öfter von der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren profitieren. Während in Hamburg nur etwa jeder fünfte Rentner auf 45 Beitragsjahre kam, war es in Mecklenburg-Vorpommern mehr als jeder Dritte. Für diese Menschen ist die „Rente mit 63“ oft ein fairer Ausgleich für ein Arbeitsleben, das durch niedrigere Löhne und die Umbrüche der Wendezeit geprägt war, aber eine lange Erwerbsbiografie aufweist.

11 Prozent weniger Lohn im Osten als im Westen

Diese Wahrnehmung dürfte auch in den bevorstehenden Landtagswahlkämpfen eine gewichtige Rolle spielen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (52, SPD) gehört zu den sieben Regierungschefs von CDU und SPD, die sich gegen die Rentenvorhaben stellen. Sie betonte, bei dem Thema gehe es auch um „Gerechtigkeit und die Anerkennung von Lebensleistungen“. Gerade für die Menschen in ihrem Bundesland sei die abschlagsfreie Rente von herausragender Bedeutung. Dort sei „die gesetzliche Rente oft das einzige Alterseinkommen“, so Schwesig: „Da darf es keine Kürzungen geben.“

Ostdeutsche haben oft nur die gesetzliche Rente

Wie Schwesig weiter ausführte, sind mehr als drei Viertel der Menschen im Osten ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen. Rund 90 Prozent der Alterseinkünfte stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (im Westen sind es etwa 64 Prozent). Betriebsrenten, private Vorsorge oder Kapitaleinkünfte spielen eine deutlich untergeordnete Rolle – auch das ist ein Erbe der DDR.

Die von den ostdeutschen Länderchefs angedrohte Blockade des Rentenpakets im Bundesrat hält Wagenknecht allerdings für ein reines Wahlkampfmanöver. Nach den Wahlen brauche es endlich „Ministerpräsidenten im Osten, die sich für die ostdeutschen Arbeitnehmer einsetzen, anstatt den Pleite-Kurs der Bundesregierung zu unterstützen“, erklärte die BSW-Gründerin.

Neben allen ostdeutschen Bundesländern haben sich inzwischen auch das Saarland und Bremen gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positioniert.

Streng genommen existiert die „Rente mit 63“ in ihrer ursprünglichen Form schon nicht mehr, da das Eintrittsalter für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren schrittweise angehoben wird. Für Jahrgänge ab 1964 liegt das frühestmögliche Renteneintrittsalter ohne Abschläge bei 65 Jahren. Aktuell können Versicherte je nach Geburtsjahrgang mit 64 Jahren und einigen Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.